← Deutschland

Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. September 2016 (Nds. GVBl. S. 215)

(1)Inhaltsübersicht §§ Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl Geltungsbereich, Begriffsbestimmung 1 Wahlvorstand, Wahlhelferinnen, Wahlhelfer 2 Bekanntmachungen des Wahlvorstands 3 Wählerverzeichnis 4 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis 5 Zahl der Sitze, Zahl der zu wählenden Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten, Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer 6 Wahlausschreiben 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist 8 Inhalt der Wahlvorschläge 9 Sonstige Erfordernisse für Wahlvorschläge 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge 14 Sitzungsniederschriften 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmzettel 16 Wahlhandlung 17 Briefwahl 18 Behandlung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen 19 Stimmabgabe in besonderen Fällen 20 Feststellung des Wahlergebnisses 21 Wahlniederschrift 22 Benachrichtigung 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses 24 Berichtigung des Wahlergebnisses, Einsprüche 25 Aufbewahrung der Wahlunterlagen 26 Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl Erster Unterabschnitt Wahlverfahren und Ermittlung des Wahlergebnisses bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl) Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe 27 Ermittlung der gewählten Bewerberinnen oder Bewerber 28 Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren und Ermittlung des Wahlergebnisses bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl) Voraussetzungen für Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe 29 Ermittlung der Gewählten bei Mehrheitswahl 30 Dritter Abschnitt Wahl in Einrichtungen, die aus mehreren Dienststellen bestehen Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Leitung der Wahl, Gleichzeitigkeit 31 Wählerverzeichnis 32 Wahlausschreiben 33 Bekanntmachungen 34 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die einzelnen Dienststellen und für die Einrichtung insgesamt 35 Vierter Abschnitt Bestätigung der Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten Einholung der Bestätigung für die Mitglieder 36 Einholung der Bestätigung für die Ersatzmitglieder 37 Bekanntmachung 38 Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften Berechnung von Fristen 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 40
(1)Red. Anm.: Neubekanntmachung der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung Vom
  1. September 2016 Aufgrund des Artikels 2 der Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung vom
  2. August 2016 (Nds. GVBl. S. 161) wird nachstehend der Wortlaut der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung in der nunmehr geltenden Fassung unter Berücksichtigung
  3. der Verordnung vom
  4. Februar 1999 (Nds. GVBl. S. 54) und
  5. des Artikels 1 der Verordnung vom
  6. August 2016 (Nds. GVBl. S. 161) bekannt gemacht. Die Verordnungen wurden erlassen zu 1.: aufgrund des § 118 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung vom
  7. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 19, 581), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom
  8. Dezember 1997 (Nds. GVBl. S. 528), und zu 2.: aufgrund des § 118 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung vom
  9. Februar 2016 (Nds. GVBl. S. 2).

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.