3.1 Schwerwiegendes Federpicken, Beschädigungspicken sowie Kannibalismus beim Geflügel sind seit Jahren bekannte Verhaltensstörungen, die als multifaktorielle Geschehen eingestuft werden (beeinflusst z. B. durch die Haltungsumwelt, ungeeignetes Stallklima, Beschäftigungs- und Bewegungsmangel, die Besatzdichte, die Lichtverhältnisse und -qualität, die Fütterung; auch eine genetische Komponente ist anzunehmen). 3.2 Bei ersten Anzeichen von Federpicken und Beschädigungspicken sind unverzüglich Schritte zur Ermittlung der Ursachen und Abhilfemaßnahmen entsprechend dem Notfallplan der als Anhang 2 des Bezugserlasses zu b veröffentlichten "Empfehlungen zur Vermeidung des Auftretens von Federpicken und Kannibalismus bei Puten sowie Notfallmaßnahmen beim Auftreten von Federpicken und Kannibalismus - Stand: 17. 10. 2018 -" einzuleiten. 3.3 Die Unerlässlichkeit des Eingriffs "Schnabelkürzen" ist entsprechend Nummer 4.1.2 der AVV dann gegeben, wenn nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und feststehenden praktischen Erfahrungen potenzielle Faktoren für Federpicken und Kannibalismus so weit wie möglich ausgeschlossen werden können, aber dennoch der Gefahr des Auftretens dieser Verhaltensstörung und der damit verbundenen Schmerz-, Leidens- und Schadenszufügung der Tiere untereinander anders nicht begegnet werden kann. Eine Unerlässlichkeit ist nicht mehr gegeben bei Moschusenten, Legehennen, Masthühner-Elterntieren und Legehennen-Elterntieren. Entsprechend dem Tierschutzplan Niedersachsen 2011-2018 waren die Ausnahmegenehmigungen befristet bis 2013 (Moschusenten) resp. 2016 (Legehennen, Legehennen-Elterntiere und Masthühner-Elterntiere). 3.3.1 Der weitmöglichste Ausschluss der bekannten (mit)ursächlichen Faktoren ist anzunehmen, sofern die entsprechende Tierhaltung nach den fachlich anerkannten Anforderungen ausgerichtet ist. Nach derzeitigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und feststehenden praktischen Erfahrungen ist die Unerlässlichkeit des Eingriffs "Schnabelkürzen" bei Puten anzunehmen, für Tierhalterinnen und Tierhalter, die
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.