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Anlage 4a EB-AVO-WaNi - Muster für die Bescheinigung über eine nicht bestandene Abiturprüfung für die Freie Waldorfschule

(zu Nr. 15.1)

  1. - erste Seite - (Name der Schule, Schulort) _______________________________________________________________________ BESCHEINIGUNG ________________________________________________________________________ geb. am __________________________ in ______________________________________ wohnhaft in ________________________________________________________________ hat sich nach dem Besuch der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule ohne Erfolg der Abiturprüfung unterzogen. Dem Zeugnis liegen zugrunde: Die Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.2.1980 in der jeweils geltenden Fassung). Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung). Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung). Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ( AVO-WaNi ) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung. 2a. - zweite Seite - (ohne besondere Lernleistung) Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern Prüfungsfächer 1) Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) Gesamtergebnis 2) schriftlich mündlich
  2. "eA" 12-fach
  3. "eA" 12-fach
  4. "eA" 12-fach
  5. 8-fach II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern Prüfungsfächer 3) Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) Gesamtergebnis mündlich Schulhalbjahresergebnisse
  6. ...................................... 4-fach
  7. ...................................... 4-fach
  8. 4-fach
  9. 4-fach Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das ___________________- 4) ein. __________________, den ______________________ (Siegel) _______________________________ Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel: Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 2b. - zweite Seite - (mit besonderer Lernleistung) Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern Prüfungsfächer 1) 2) Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) Gesamtergebnis 3) schriftlich mündlich
  10. "eA" 12-fach
  11. "eA" 12-fach
  12. "eA" 12-fach
  13. 7-fach Besondere Lernleistung 7-fach II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern Prüfungsfächer 4) Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) Gesamtergebnis mündlich Schulhalbjahresergebnisse
  14. ...................................... 4-fach
  15. ...................................... 4-fach
  16. 4-fach
  17. 4-fach Dieses Bescheinigung schließt den Nachweis über das 4) ein. __________________________________, den _________________________________ (Siegel) ________________________________ Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel: Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 1) Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet. 2) Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet. 3) Im
  18. und
  19. Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden 4) Zutreffendes einfügen: Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.