Vom 21. Januar 2010 (Nds. GVBl. S. 16 - VORIS 31200 -)
(1)Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. Mai 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 37) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht
(2)§§ Erster Teil Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich 1 Entsprechende Geltung des Beamtenrechts 2 Stellenausschreibung 3 Interessenbekundungsverfahren 3a Richtereid 4 Dienstliche Beurteilungen, Erprobung 5 Teilzeitbeschäftigung, Freijahr, Altersteilzeit 6 Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familiären Gründen 7 Familienpflegezeit 7a Urlaub ohne Dienstbezüge 8 Änderungen des Umfangs von Teilzeitbeschäftigung und Urlaub 9 Höchstdauer des Urlaubs 10 Ruhestand 11 Wahl in gesetzgebende Körperschaften 12 Aufgabenzuweisung 13 Richterverhältnis als Ehrenrichterin oder Ehrenrichter 14 Eid und Gelöbnis der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter 15 Zweiter Teil Richtervertretungen Erstes Kapitel Allgemeines Richtervertretungen 16 Dienststellen 17 Zweites Kapitel Richterräte Erster Abschnitt Bildung, Aufgaben und Zuständigkeit der Richterräte Bildung von Richterräten 18 Aufgabe des Richterrats, Beteiligung 19 Wirtschaftsausschuss 19a Mitbestimmung 20 Benehmen 21 Erörterung 22 Zuständigkeit der Richterräte 23 Zweiter Abschnitt Zusammensetzung und Wahl der Richterräte Zusammensetzung der Richterräte 24 Wahl der Mitglieder der Richterräte 25 Wahlvorschläge 26 Allgemeine Wahlgrundsätze 27 Wahlvorstand 28 Wahl der Mitglieder der Bezirks- und Hauptrichterräte 29 Erlass einer Wahlordnung 30 Dritter Abschnitt Verfahren der Beteiligung in Angelegenheiten der Richterinnen und Richter Beteiligungsgespräch 31 Verfahren zur Durchführung der Mitbestimmung 32 Verfahren bei Nichteinigung 33 Benehmensverfahren 34 Vierter Abschnitt Verfahren der Beteiligung in gemeinsamen Angelegenheiten Gemeinsame Angelegenheiten 35 Zahl der entsandten Mitglieder des Richterrats 36 Besondere Richtervertreterinnen oder -vertreter 37 Uneinigkeit zwischen Personalrat und der richterlichen Vertreterin oder dem richterlichen Vertreter 38 Beteiligung an der Beschlussfassung im Bezirks- oder Hauptpersonalrat 39 Teilnahme von Richterinnen und Richtern an Personalversammlungen 40 Drittes Kapitel Amtsgerichtsrichtervertretungen Wahl der Amtsgerichtsrichtervertretungen 41 Beteiligung und Aufgabe der Amtsgerichtsrichtervertretungen 42 Verfahren der Beteiligung der Amtsgerichtsrichtervertretungen 43 Viertes Kapitel Präsidialräte Erster Abschnitt Bildung, Aufgaben und Zuständigkeit der Präsidialräte Bildung von Präsidialräten 44 Aufgaben und Zuständigkeit der Präsidialräte 45 Aufschub der beabsichtigten Maßnahmen in Beteiligungsfällen 46 Zweiter Abschnitt Zusammensetzung und Wahl der Präsidialräte Zusammensetzung der Präsidialräte 47 Wahl der Mitglieder der Präsidialräte 48 Wahlvorschriften 49 Wählbarkeit 50 Wahlvorschläge 51 Stimmabgabe, Wahlergebnis 52 Anfechtung der Wahl 53 Ausscheiden aus dem Präsidialrat 54 Ausschluss von Mitgliedern 55 Stellvertretung und Folgen eines Ausscheidens von Mitgliedern 56 Dritter Abschnitt Verfahren der Beteiligung Einleitung der Beteiligung 57 Beschlussfassung 58 Stellungnahme des Präsidialrats 59 Verfahren bei abweichender Stellungnahme des Präsidialrats 60 Teilnahme der obersten Dienstbehörde an den Sitzungen 61 Fünftes Kapitel Gemeinsame Vorschriften für Richtervertretungen Erster Abschnitt Rechtsstellung, Geschäftsordnung, Einigungsstellen Ehrenamtliche Tätigkeit 62 Wahlperiode 63 Verbot der Amtsausübung 64 Schweigepflicht 65 Geschäftsordnung 66 Einigungsstellen 67 Zweiter Abschnitt Budgetrat Bildung und Aufgabe des Budgetrats 68 Zusammensetzung des Budgetrats 68a Geschäftsordnung 68b Dritter Abschnitt Rechtsweg Rechtsweg in Angelegenheiten der Richtervertretungen und der Einigungsstellen 68c Dritter Teil Staatsanwaltsvertretungen Staatsanwaltsräte, Dienststellen 69 Bildung von Staatsanwaltsräten 70 Aufgaben der Staatsanwaltsräte 71 Zusammensetzung der Staatsanwaltsräte 72 Wahl 73 Mitwirkung und Beteiligungsverfahren 74 Budgetrat 74a Beteiligung in gemeinsamen Angelegenheiten 75 Einigungsstelle 76 Anwendung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes 77 Vierter Teil Richterdienstgerichte Erstes Kapitel Errichtung und Zuständigkeit Errichtung 78 Zuständigkeit des Dienstgerichts 79 Zuständigkeit des Dienstgerichtshofs 80 Zweites Kapitel Besetzung der Richterdienstgerichte Erster Abschnitt Besetzung mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern Erster Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften Mitglieder der Richterdienstgerichte 81 Verbot der Amtsausübung 82 Erlöschen des Amtes 83 Zweiter Unterabschnitt Dienstgericht Besetzung 84 Ständige Mitglieder 85 Nichtständiges Mitglied 86 Dritter Unterabschnitt Dienstgerichtshof Besetzung 87 Ständige Mitglieder 88 Nichtständige Mitglieder 89 Zweiter Abschnitt Besetzung mit Staatsanwältinnen und Staatsanwälten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als ehrenamtliche Richterinnen und Richter 90 Reihenfolge der Mitwirkung 91 Entsprechende Anwendung von Vorschriften für berufsrichterliche Mitglieder 92 Entschädigung 93 Drittes Kapitel Disziplinarverfahren Anwendung des Niedersächsischen Disziplinargesetzes 94 Disziplinarmaßnahmen 95 Entscheidungen des Dienstgerichts anstelle der Behörde 96 Vertretung der Richterin oder des Richters 97 Zuständigkeit und Verfahren 98 Zweizügigkeit des gerichtlichen Verfahrens 99 Bekleidung mehrerer Ämter 100 Richterinnen und Richter kraft Auftrags 101 Viertes Kapitel Versetzungs- und Prüfungsverfahren Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung 102 Vorläufige Untersagung der Amtsführung 103 Zweiter Abschnitt Versetzungsverfahren Einleitung des Verfahrens 104 Urteilsformel 105 Dritter Abschnitt Prüfungsverfahren Einleitung des Verfahrens 106 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Einbehaltung von Dienstbezügen 107 Urteilsformeln 108 Aussetzung von Verfahren 109 Kostenentscheidung 110
(1)Red. Anm.: Artikel 1 des Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Richtergesetzes und zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes vom 21. Januar 2010 (Nds. GVBl. S. 16)
(2)Red. Anm.: Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.