(zu § 4) Typ Art und Zweck des Feuerwehrfahrzeugs Mindestausstattung 1 Einsatzleitfahrzeug als Führungsfahrzeug der Einsatzleitung
- Aufnahmemöglichkeit für einen erweiterten Selbständigen Trupp,
- zwei Kommunikationsarbeitsplätze,
- zwei fest eingebaute Funkgeräte für Verbindungen mit der Leitstelle und ein fest eingebautes Funkgerät für den Einsatzstellenfunk,
- ein Handfunkgerät für den Einsatzstellenfunk und
- eine Außenlautsprecheranlage; 2 Löschfahrzeug 2.1 mit Truppbesatzung 2.1.1 zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr
- Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
- Löschwasserbehälter mit 1.800 l Inhalt,
- Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
- zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
- eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
- Sonderlöschmittel; 2.1.2 zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr
- Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
- Löschwasserbehälter mit 4.000 l Inhalt,
- Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
- zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
- eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m,
- Sonderlöschmittel und
- Dachmonitor; 2.2 mit Staffelbesatzung 2.2.1 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung
- Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
- feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
- Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
- vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte und
- eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m; 2.2.2 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs
- Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
- feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
- Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt,
- Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
- vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
- eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
- Sonderlöschmittel; wird auf den Löschwasserbehälter verzichtet, so kann die sich ergebende Gewichtsreserve z. B. für Geräte der technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) verwendet werden; 2.2.3 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung, zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr
- Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
- Löschwasserbehälter mit 2.500 l Inhalt,
- Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
- vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
- eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
- Sonderlöschmittel; 2.3 mit Gruppenbesatzung 2.3.1 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs
- Aufnahmemöglichkeit für eine Gruppe,
- feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
- Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt,
- Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
- vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
- eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
- Sonderlöschmittel; wird auf den Löschwasserbehälter verzichtet, so kann die sich ergebende Gewichtsreserve z. B. für Geräte der technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) verwendet werden; 2.3.2 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs
- Aufnahmemöglichkeit für eine Gruppe,
- feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
- Löschwasserbehälter mit 1.600 l Inhalt,
- Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
- vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
- eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m,
- eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 12 m und
- Sonderlöschmittel; 3 Hubrettungsfahrzeug zur Durchführung der Rettung von Menschen aus Höhen und Tiefen sowie sonstigen Notlagen oder zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges
- Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp
- Rettungshöhe von 12, 18 oder 23 m (Rettungshöhe ist abhängig vom Einsatzgebiet); 4 Rüstwagen zur Durchführung technischer Hilfeleistungen größeren Umfangs
- Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
- Geländefähigkeit (Kategorie 2 nach DIN EN 1846-1)
- eingebaute maschinelle Zugeinrichtung, Nennzugkraft 50 kN,
- angebauter Lichtmast und
- vom Fahrzeugmotor angetriebener, eingebauter Stromerzeuger, 22 kVA; 5 Gerätewagen 5.1 zum Einsatz bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern
- Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
- sechs Chemikalienschutzanzüge,
- acht leichte Chemikalienschutzanzüge,
- sechs umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
- je ein Fasspumpwerk aus nicht rostendem Stahl oder Polypropylen (PP) einschließlich Motor,
- eine Gefahrgutumfüllpumpe GUP 3-1,5,
- diverse Auffangbehälter, Gesamtinhalt 5.000 l,
- Messgerätesatz einschließlich Probeentnahmegerätesatz und
- Reinigungsset; 5.2 für logistische Aufgaben kleineren Umfangs
- Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
- Nutzlast mindestens 2.000 kg,
- Ladefläche für mindestens sechs Rollcontainer, Gitterboxen oder Europaletten,
- Ladebordwand Nutzlast mindestens 750 kg,
- Zusatzbeladung für z. B. Ölschadensbekämpfung, Nachschub bei Großeinsätzen, besondere Geräte für die spezielle technische Hilfeleistung oder
- Zusatzbeladung mit Ausrüstungsmodul "Gefahrgut" nach DIN 14555-22; 5.3 zum Transport von Ausrüstungen und sonstigen Materialien - insbesondere auch bei Hochwasser und Großschadenslagen/-ereignissen - oder als Schlauchwagen
- Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
- Nutzlast mindestens 4.000 kg,
- Ladefläche für mindestens acht Rollcontainer, Gitterboxen oder Europaletten,
- Ladebordwand Nutzlast 1.500 kg,
- Geländefähigkeit (Kategorie 2 nach DIN EN 1846-1)
- Zusatzbeladung a) für z. B. Waldbrandbekämpfung, Ölschadensbekämpfung, Nachschub bei Großeinsätzen, besondere Geräte für spezielle technische Hilfeleistungen oder b) mit Ausrüstungsmodul "Gefahrgut" nach DIN 14555-22 oder c) mit Ausrüstungsmodul "Wasserversorgung" nach DIN 14555-22 und
- bei Verwendung als Schlauchwagen Kameraüberwachung im Fahrerhaus für den rückwärtigen Bereich; 6 Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter zum Transport von Abrollbehältern Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp (Abrollbehälter können auch die Merkmale der Fahrzeuggruppen der Typen 4 und 5 erfüllen).
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.