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Anlage 1 Nds. FwVO - Typisierung und Mindestausstattung der Feuerwehrfahrzeuge

(zu § 4) Typ Art und Zweck des Feuerwehrfahrzeugs Mindestausstattung 1 Einsatzleitfahrzeug als Führungsfahrzeug der Einsatzleitung

  1. Aufnahmemöglichkeit für einen erweiterten Selbständigen Trupp,
  2. zwei Kommunikationsarbeitsplätze,
  3. zwei fest eingebaute Funkgeräte für Verbindungen mit der Leitstelle und ein fest eingebautes Funkgerät für den Einsatzstellenfunk,
  4. ein Handfunkgerät für den Einsatzstellenfunk und
  5. eine Außenlautsprecheranlage; 2 Löschfahrzeug 2.1 mit Truppbesatzung 2.1.1 zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr
  6. Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
  7. fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
  8. Löschwasserbehälter mit 1.800 l Inhalt,
  9. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
  10. zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
  11. eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
  12. Sonderlöschmittel; 2.1.2 zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr
  13. Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
  14. fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
  15. Löschwasserbehälter mit 4.000 l Inhalt,
  16. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
  17. zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
  18. eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m,
  19. Sonderlöschmittel und
  20. Dachmonitor; 2.2 mit Staffelbesatzung 2.2.1 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung
  21. Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
  22. feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
  23. Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
  24. vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte und
  25. eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m; 2.2.2 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs
  26. Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
  27. feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
  28. fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
  29. Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt,
  30. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
  31. vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
  32. eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
  33. Sonderlöschmittel; wird auf den Löschwasserbehälter verzichtet, so kann die sich ergebende Gewichtsreserve z. B. für Geräte der technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) verwendet werden; 2.2.3 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung, zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr
  34. Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
  35. fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
  36. Löschwasserbehälter mit 2.500 l Inhalt,
  37. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
  38. vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
  39. eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
  40. Sonderlöschmittel; 2.3 mit Gruppenbesatzung 2.3.1 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs
  41. Aufnahmemöglichkeit für eine Gruppe,
  42. feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
  43. fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
  44. Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt,
  45. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
  46. vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
  47. eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m und
  48. Sonderlöschmittel; wird auf den Löschwasserbehälter verzichtet, so kann die sich ergebende Gewichtsreserve z. B. für Geräte der technischen Hilfeleistung (hydraulisches Rettungsgerät) verwendet werden; 2.3.2 zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Durchführung eines Schnellangriffs
  49. Aufnahmemöglichkeit für eine Gruppe,
  50. feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe,
  51. fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 2.000 l/min bei einem Nenndruck von 10 bar,
  52. Löschwasserbehälter mit 1.600 l Inhalt,
  53. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe,
  54. vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
  55. eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 7 m,
  56. eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Rettungshöhe von 12 m und
  57. Sonderlöschmittel; 3 Hubrettungsfahrzeug zur Durchführung der Rettung von Menschen aus Höhen und Tiefen sowie sonstigen Notlagen oder zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges
  58. Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp
  59. Rettungshöhe von 12, 18 oder 23 m (Rettungshöhe ist abhängig vom Einsatzgebiet); 4 Rüstwagen zur Durchführung technischer Hilfeleistungen größeren Umfangs
  60. Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
  61. Geländefähigkeit (Kategorie 2 nach DIN EN 1846-1)
  62. eingebaute maschinelle Zugeinrichtung, Nennzugkraft 50 kN,
  63. angebauter Lichtmast und
  64. vom Fahrzeugmotor angetriebener, eingebauter Stromerzeuger, 22 kVA; 5 Gerätewagen 5.1 zum Einsatz bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern
  65. Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
  66. sechs Chemikalienschutzanzüge,
  67. acht leichte Chemikalienschutzanzüge,
  68. sechs umluftunabhängige Atemschutzgeräte,
  69. je ein Fasspumpwerk aus nicht rostendem Stahl oder Polypropylen (PP) einschließlich Motor,
  70. eine Gefahrgutumfüllpumpe GUP 3-1,5,
  71. diverse Auffangbehälter, Gesamtinhalt 5.000 l,
  72. Messgerätesatz einschließlich Probeentnahmegerätesatz und
  73. Reinigungsset; 5.2 für logistische Aufgaben kleineren Umfangs
  74. Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp,
  75. Nutzlast mindestens 2.000 kg,
  76. Ladefläche für mindestens sechs Rollcontainer, Gitterboxen oder Europaletten,
  77. Ladebordwand Nutzlast mindestens 750 kg,
  78. Zusatzbeladung für z. B. Ölschadensbekämpfung, Nachschub bei Großeinsätzen, besondere Geräte für die spezielle technische Hilfeleistung oder
  79. Zusatzbeladung mit Ausrüstungsmodul "Gefahrgut" nach DIN 14555-22; 5.3 zum Transport von Ausrüstungen und sonstigen Materialien - insbesondere auch bei Hochwasser und Großschadenslagen/-ereignissen - oder als Schlauchwagen
  80. Aufnahmemöglichkeit für eine Staffel,
  81. Nutzlast mindestens 4.000 kg,
  82. Ladefläche für mindestens acht Rollcontainer, Gitterboxen oder Europaletten,
  83. Ladebordwand Nutzlast 1.500 kg,
  84. Geländefähigkeit (Kategorie 2 nach DIN EN 1846-1)
  85. Zusatzbeladung a) für z. B. Waldbrandbekämpfung, Ölschadensbekämpfung, Nachschub bei Großeinsätzen, besondere Geräte für spezielle technische Hilfeleistungen oder b) mit Ausrüstungsmodul "Gefahrgut" nach DIN 14555-22 oder c) mit Ausrüstungsmodul "Wasserversorgung" nach DIN 14555-22 und
  86. bei Verwendung als Schlauchwagen Kameraüberwachung im Fahrerhaus für den rückwärtigen Bereich; 6 Wechselladerfahrzeug mit Abrollbehälter zum Transport von Abrollbehältern Aufnahmemöglichkeit für einen Selbständigen Trupp (Abrollbehälter können auch die Merkmale der Fahrzeuggruppen der Typen 4 und 5 erfüllen).

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.