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Art. 3 NHBeglG 2018 - Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Obsah (4)§ 5§ 37§ 39§ 68

gesetz vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64),

letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom

  1. September 2017 (Nds. GVBl. S. 287), wird wie folgt geändert:
  2. In § 35 Abs. 8 Satz 1 werden am Ende ein Semikolon und die Worte "ausgenommen ist die Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, ihren Verbänden oder ihren organisatorisch selbständigen Einrichtungen" eingefügt.
  3. Die Anlage 1 (

§ 5Abs.

3, §§ 22, 23 Abs. 3, § 24 Abs. 4 sowie den §§ 37 und 39) wird wie folgt geändert:

  1. a)In der Besoldungsgruppe A 12 wird das Amt "Rektorin, Rektor" mit allen Angaben gestrichen.
  2. b)In der Besoldungsgruppe A 13 werden bei dem Amt "Rektorin, Rektor" der Funktionszusatz "- als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule" durch den Funktionszusatz "- als Leiterin oder Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule" und der Funktionszusatz "- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von 81 bis 180 -" durch den Funktionszusatz "- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl bis 180 -" ersetzt.
  3. c)Die Fußnote 6 wird gestrichen. 3. Die Anlage 2 (

§ 5Abs.

3, § 22 Abs. 1, § 24 Abs. 4 und § 37) wird wie folgt geändert:

  1. a)Die Besoldungsgruppe B 2 wird wie folgt geändert:
  2. aa)Bei dem Amt "Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor" wird der Funktionszusatz "- als Leiterin oder Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches des Landesamtes für Steuern Niedersachsen, wenn sie oder er für den eigenen und mindestens einen weiteren Bereich Vertreterin oder Vertreter der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten ist -" durch den Funktionszusatz "- als Leiterin oder Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches des Landesamtes für Steuern Niedersachsen, wenn sie oder er für den eigenen und mindestens einen weiteren Bereich Vertreterin oder Vertreter einer Abteilungsleitung ist -" ersetzt.
  3. bb)Es wird das Amt "Vizepräsidentin, Vizepräsident des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften" eingefügt.
  4. b)Die Besoldungsgruppe B 3 wird wie folgt geändert:
  5. aa)Bei dem Amt "Leitende Ministerialrätin, Leitender Ministerialrat bei einer obersten Landesbehörde" wird der Funktionszusatz "- als Präsidentin oder Präsident des Landesjustizprüfungsamtes -" eingefügt.
  6. bb)Das Amt "Präsidentin, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften" wird gestrichen.
  7. c)In der Besoldungsgruppe B 4 wird das Amt "Präsidentin, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften" eingefügt.
  8. d)In der Besoldungsgruppe B 10 wird das Amt "Staatssekretärin, Staatssekretär - als Chefin oder Chef der Staatskanzlei -" eingefügt. 4. In der Anlage 8 (

§ 37) Nr.

1 wird in der Spalte "Dem Grunde nach geregelt in" bei der Besoldungsgruppe A 12 die Fußnotenbezeichnung "5, 6" durch die Fußnotenbezeichnung "5" ersetzt. 5. Die Anlage 12 (

§ 39) wird wie folgt geändert: a) Bei der Nummer 10 Abs.

1 wird in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Angabe "12,5 % des Endgrundgehalts oder Grundgehalts der Besoldungsgruppe" gestrichen.

  1. b)Bei der Nummer 10 Abs. 1 Buchst. a und b werden in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die dort aufgeführten Bezeichnungen der Besoldungsgruppen nach Maßgabe der folgenden Tabelle jeweils durch Betragsangaben ersetzt: BesGr. Euro R 1 242,89 R 3 292,66 R 6 355,51 R 8 397,38 A 15 235,86 B 3 292,66 B 6 355,51 B 8 397,38.
  2. c)Bei der Nummer 11 Abs. 1 werden in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Angabe "12,5 % des Endgrundgehalts oder Grundgehalts der Besoldungsgruppe" gestrichen und die darunter aufgeführten Bezeichnungen der Besoldungsgruppen nach Maßgabe der folgenden Tabelle jeweils durch Betragsangaben ersetzt: BesGr. Euro A 13 181,54 A 15 235,86 B 3 292,66 B 6 355,51 B 9 423,91. 6. Die Anlage 17 (

§ 68Abs.

4) wird wie folgt geändert:

  1. a)Bei der Nummer 3 werden in der Spalte "Monatsbeträge in Euro" die Angabe "12,5 % des Endgrundgehalts oder Grundgehalts der Besoldungsgruppe" und das Fußnotenzeichen "*)" gestrichen und die darunter aufgeführten Bezeichnungen der Besoldungsgruppen nach Maßgabe der folgenden Tabelle jeweils durch Betragsangaben ersetzt: BesGr. Euro A 13 181,54 A 15 235,86 B 3 292,66.
  2. b)Am Ende der Anlage 17 wird die Fußnote gestrichen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.