- Kriterien für Unternehmen in der Gründungsphase (jünger als ein Jahr): Qualitätskriterium Mindestpunktzahl Maximalpunktzahl Erläuterung
- Richtlinienspezifische fachliche Kriterien 50 80 Votum erfolgt durch fachkundige Stelle 1.1 Geschäftsidee Es wird ein schlüssiges und tragfähiges Unternehmenskonzept vorgelegt. Es erfolgt eine nachvollziehbare Analyse der Markt-, Wettbewerbs- und Konkurrenzsituation aus der klare Marktchancen hervorgehen. Die potentielle Zielgruppe wird identifiziert und zutreffend beschrieben. 25 1.2 Wirtschaftliche Tragbarkeit Es erfolgt eine realistische und schlüssige Ertragsvorschau. Es werden geeignete Werbe- und Vertriebsmaßnahmen vorgeschlagen, um den Unternehmenserfolg sicherzustellen. 20 1.3 Gründerinnenpersönlichkeit/Gründerpersönlichkeit Der Antragsteller besitzt eine geeignete fachliche Qualifikation, um das Unternehmen zu gründen. Der Antragsteller besitzt eine geeignete kaufmännische Qualifikation, um das Unternehmen zu gründen. 35
- Querschnittsziele 10 20 Votum erfolgt durch fachkundige Stelle 2.1 Gleichstellung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht. 5 2.2 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird die Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexueller Ausrichtung unterstützt. 5 2.3 Nachhaltige Entwicklung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, zur Einsparung von CO 2 -Emissionen, zum Schutz des guten Zustands von Gewässern, Verbesserung der Wassereffizienz, zur Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen, zum Schutz vor Umweltverschmutzung oder zur Bewusstseinsbildung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz erbracht. 5 2.4 Gute Arbeit Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zum Kriterium "Gute Arbeit" erbracht (z. B. durch Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, tarifvertragliche Bindung, Zertifizierung im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Ähnlichem). 5 Gesamtpunktzahl 60 100
- Kriterien für Unternehmen (älter als ein Jahr): Qualitätskriterium Mindestpunktzahl Maximalpunktzahl Erläuterung
- Richtlinienspezifische fachliche Kriterien 50 80 Votum erfolgt durch fachkundige Stelle 1.1 Geschäftsidee Es wird ein schlüssiges und tragfähiges Konzept zum Vorhaben vorgelegt. Es erfolgt eine nachvollziehbare Analyse der Markt-, Wettbewerbs- und Konkurrenzsituation aus der klare Marktchancen hervorgehen. Die potentielle Zielgruppe wird identifiziert und zutreffend beschrieben. 20 1.2 Wirtschaftliche Tragbarkeit Es erfolgt eine realistische und schlüssige Ertragsvorschau. Es werden geeignete Werbe- und Vertriebsmaßnahmen vorgeschlagen, um den Unternehmenserfolg sicherzustellen. 20 1.3 Unternehmerinnenpersönlichkeit/Unternehmerpersönlichkeit Der Antragsteller besitzt eine geeignete fachliche Qualifikation und/oder Erfahrungen für das Vorhaben. Der Antragsteller besitzt die geeignete kaufmännische Qualifikation und/oder Erfahrungen für das Vorhaben. 20 1.4 Bisherige Unternehmensentwicklung Bei Betrachtung der bisherigen Entwicklung des Unternehmens erscheint auch eine zukünftige positive Unternehmensentwicklung realistisch. 20
- Querschnittsziele 10 20 Votum erfolgt durch fachkundige Stelle 2.1 Gleichstellung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht. 5 2.2 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird die Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexueller Ausrichtung unterstützt. 5 2.3 Nachhaltige Entwicklung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, zur Einsparung von CO 2 -Emissionen, zum Schutz des guten Zustands von Gewässern, Verbesserung der Wassereffizienz, zur Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen, zum Schutz vor Umweltverschmutzung oder zur Bewusstseinsbildung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz erbracht. 5 2.4 Gute Arbeit Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zum Kriterium "Gute Arbeit" erbracht (z. B. durch Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, tarifvertragliche Bindung, Zertifizierung im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Ähnlichem). 5 Gesamtpunktzahl 60 100 Für eine Förderung müssen in den Nummern 1 und 2 der Anlage jeweils in Teil 1 mindestens 50 Punkte und in Teil 2 mindestens 10 Punkte erreicht werden. Eine Förderung setzt unabhängig davon zwingend voraus, dass die Kreditwürdigkeit/Bonität des Antragstellers oder des Unternehmens sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit gegeben sind. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
- Januar 2030 durch Nummer 8.1 Satz 1 des Erl. vom
- Juli 2022 (Nds. MBl. S. 997)
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