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Anlage WTTKMUErl - Qualitätskriterien (Scoringmodell) zu der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren

Qualitätskriterium Mindestpunktzahl Maximalpunktzahl 1. Richtlinienspezifische fachliche Kriterien 33 55 A) Ausgangslage und Ziele - 10 Das Vorhaben trägt zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers in Niedersachsen bei

(5). Es ist geplant, neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen
(5). - 10 B) Qualität des Umsetzungskonzepts - 30 Die qualifizierten Beratungen tragen dazu bei, Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen zu erhöhen
(5). Die qualifizierten Beratungen tragen dazu bei, Voraussetzungen für die Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen zu schaffen
(5). - 10 Die Aufschlussgespräche beinhalten die Erfassung des Unterstützungsbedarfs sowie allgemeine Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen sowie Informationen zu Netzwerken und Clustern und öffentlichen Fördermöglichkeiten
(5). Die Aufschlussgespräche beinhalten die Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern und zu Experten für eine qualifizierte Beratung
(5). - 10 Die begleitenden Maßnahmen beinhalten die Durchführung von Veranstaltungen zur Darstellung des Vorhabens sowie der erreichten Projektergebnisse
(5). Die begleitenden Maßnahmen beinhalten Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit
(5). - 10 C) Ziele i. S. der niedersächsischen RIS3-Strategie - 15 Das Vorhaben berücksichtigt mehrere Stärke- und Spezialisierungsfelder der RIS3-Strategie. - 5 Das Vorhaben berücksichtigt insbesondere den Bedarf von Unternehmen im ländlichen Raum. - 4 Das Vorhaben berücksichtigt insbesondere das Konzept der Kreislaufwirtschaft und des Klimaschutzes. - 3 Durch das Vorhaben werden Unternehmen bei ihren Diversifizierungs- und Modernisierungsprozessen unterstützt. - 3
  1. Regionalfachliche Bewertungskomponente 25 A) Regionale Entwicklung Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie (RHS). - 10 B) Kooperation Das Vorhaben zeichnet sich durch einen kooperativen Ansatz aus (Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.). - 5 C) Grenzübergreifende Zusammenarbeit Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa. - 5 D) Zusatzkriterium Modellhaftigkeit Das Vorhaben verfolgt einen besonders geeigneten Ansatz zur regionalen Entwicklung (z. B. ein besonders integrativer oder modellhafter und übertragbarer Ansatz). - 5 Gemeinsame Mindestpunktzahl für die richtlinienspezifischen fachlichen und regionalfachlichen Kriterien 48 80
  2. Querschnittsziele 12 20 Gleichstellung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erbracht. - 3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung erbracht. - 3 Nachhaltige Entwicklung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht. - 11 Gute Arbeit Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zu "Gute Arbeit" erbracht. - 3 Insgesamt 60 100 Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
  3. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom
  4. September 2022 (Nds. MBl. S. 1374)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.