________________________________________________________________________________________________ Nr. Gebäudearten Rohbauwert EUR/m 3 ________________________________________________________________________________________________
- Wohngebäude 208
- Wochenendhäuser 183
- Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 281
- Schulen 265
- Kindertageseinrichtungen 238
- Hotels, Pensionen, Heime und Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 238
- Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten 279
- Krankenhäuser 309
- Versammlungsstätten 238
- Hallenbäder 257
- Verkaufsstätten mit nicht mehr als 50 000 m 3 Brutto-Rauminhalt in eingeschossigen Gebäuden 11.1 bis 2 000 m 3 Brutto-Rauminhalt 74 11.2 der 2 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m 3 64 11.3 der 5 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 50
- Verkaufsstätten mit nicht mehr als 5 000 m 3 Brutto-Rauminhalt in mehrgeschossigen Gebäuden 12.1 Verkaufsstätten in einem Geschoss und sonstigen Nutzungen mit Aufenthaltsräumen in den übrigen Geschossen 158 12.2 Verkaufsstätten in mehr als einem Geschoss 283
- Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 174
- Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind 206
- Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind 246
- Tiefgaragen 285
- Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude und Sporthallen mit nicht mehr als 50 000 m 3 Brutto-Rauminhalt, soweit sie eingeschossig sind 17.1 bis 2 000 m 3 Brutto-Rauminhalt 17.1.1 Bauart schwer 1) 90 17.1.2 sonstige Bauart 74 17.2 der 2 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m 3 17.2.1 Bauart schwer 1) 78 17.2.2 sonstige Bauart 64 17.3 der 5 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 17.3.1 Bauart schwer 1) 64 17.3.2 sonstige Bauart 50
- Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit jeweils nicht mehr als 50 000 m 3 Brutto-Rauminhalt, soweit sie mehrgeschossig sind 187
- Stallgebäude 2) 19.1 bis 2 000 m 3 Brutto-Rauminhalt 19.1.1 Bauart schwer 1) 87 19.1.2 sonstige Bauart 62 19.2 der 2 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m 3 19.2.1 Bauart schwer 1) 71 19.2.2 sonstige Bauart 56 19.3 der 5 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 19.3.1 Bauart schwer 1) 56 19.3.2 sonstige Bauart 46
- Gebäude zur Lagerung landwirtschaftlicher Produkte 2) 46
- Gebäude zum Abstellen landwirtschaftlicher Maschinen oder landwirtschaftlicher Geräte 2) 32
- Güllekeller, soweit sie unter Stallgebäuden oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen 167
- Schuppen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude 75
- Gewächshäuser 24.1 bis 1 500 m 3 Brutto-Rauminhalt 56 24.2 der 1 500 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 32 Bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen ist der Rohbauwert um 5 % und bei Hochhäusern um 10 % zu erhöhen. Bei Hallenbauten mit Kränen sind für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 38 EUR/m 2 hinzuzurechnen. Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln; dies gilt auch für Außenwandverkleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss. Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten der Rohbauwert anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen. Der nicht ausgebaute Dachraum eines Dachgeschosses ist, abweichend von DIN 277, nur mit einem Drittel seines Rauminhalts anzurechnen. 1) Gebäude, deren Außenwände überwiegend aus Beton, einschließlich Leicht- und Porenbeton, oder aus mehr als 17,5 cm dickem Mauerwerk bestehen. 2) Bei der Errechnung der Rohbauwerte werden unter den Gebäuden liegende Güllekeller nicht berücksichtigt. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
- Januar 2032 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom
- März 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 113)