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Anlage 4 NLVO

(zu § 25 ) Studiengänge, in denen ein Hochschulstudium, erforderlichenfalls mit Zusatzqualifikation, in Verbindung mit einer beruflichen Tätigkeit für eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2 qualifiziert: Nr. Fachrichtung Einstiegsamt Hochschulstudiengänge Erforderliche Zusatzqualifikation Abweichungen ( § 25 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 ) 1 Gesundheits- und soziale Dienste 1 Studiengänge mit überwiegend sozialwissenschaftlichen Inhalten, insbesondere Pädagogik/Erziehungswissenschaft, soziale Arbeit, Sozialwesen, Sozialpädagogik staatliche Anerkennung bei einem Studium auf einem in § 1, 15 oder 19 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit genannten Gebiet 2 Gesundheits- und soziale Dienste 1 Gesundheits- oder Pflegewissenschaften, Gesundheits- oder Pflegemanagement, Gesundheits- oder Pflegeökonomie, Gesundheits- oder Pflegepädagogik, hochschulische Pflegeausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes, ähnliche für die Aufgabenwahrnehmung geeignete Studiengänge 3 Gesundheits- und soziale Dienste 1 Weinbau für eine Tätigkeit als Weinkontrolleurin oder Weinkontrolleur 4 Gesundheits- und soziale Dienste 2 Studiengänge mit überwiegend sozialwissenschaftlichen Inhalten, insbesondere Pädagogik/Erziehungswissenschaft, soziale Arbeit, Sozialwesen, Sozialpädagogik; Psychologie, politische Wissenschaften, Theologie 5 Gesundheits- und soziale Dienste 2 Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie Approbation, wenn diese zur Berufsausübung vorgeschrieben ist bei Humanmedizin reicht ein Jahr berufliche Tätigkeit aus. 6 Gesundheits- und soziale Dienste 2 Chemie, Biologie; Gesundheits- oder Pflegewissenschaften, Gesundheits- oder Pflegemanagement, Gesundheits- oder Pflegeökonomie, Gesundheits- oder Pflegepädagogik, ähnliche für die Aufgabenwahrnehmung geeignete Studiengänge 7 Gesundheits- und soziale Dienste 2 Lebensmittelchemie Abschluss als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker zwei Jahre berufliche Tätigkeit 8 Agrar- und umweltbezogene Dienste 1 und 2 Studiengänge mit überwiegend landwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, forstwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten, Biologie zwei Jahre berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder in einem öffentlichen Forstbetrieb 9 Technische Dienste 1 und 2 Studiengänge mit überwiegend technischen Inhalten, insbesondere Studiengänge aus den Ingenieur-, Natur- und Geowissenschaften; Geoinformationswesen, Architektur, Facility Management 10 Technische Dienste 1 Nautik/Seefahrt Befähigungszeugnis nach der Seeleute-Befähigungsverordnung zum Kapitän NK ein Jahr berufliche Tätigkeit, und zwar im Verwaltungsdienst des Bundes, eines Landes oder einer kommunalen Körperschaft 11 Wissenschaftliche Dienste 1 und 2 alle für die Aufgabenwahrnehmung geeigneten Studiengänge 12 Allgemeine Dienste 1 Studiengänge mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, gesundheitswirtschaftlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Inhalten; Verwaltungsinformatik; Informatik; naturwissenschaftliche Studiengänge mit informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Prägung; Archivwesen bei den Studiengängen "Allgemeine Verwaltung", "Verwaltungsbetriebswirtschaft" und "Verwaltungswissenschaft" an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen und bei dem Studiengang "Verwaltungsinformatik" an der Hochschule Hannover reichen sechs Monate berufliche Tätigkeit aus, wenn diese im öffentlichen Dienst abgeleistet wurde 13 Allgemeine Dienste 1 Rechtswissenschaften mit dem Abschluss der ersten juristischen Prüfung 14 Allgemeine Dienste 2 Studiengänge mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten; Statistik; Informatik; naturwissenschaftliche Studiengänge mit informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Prägung 15 Allgemeine Dienste 2 Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaften Doktorgrad auf der Grundlage einer Dissertation über ein geschichtliches Thema, Latinum und Kenntnisse der französischen Sprache sowie Fortbildung an einer archivwissenschaftlichen Einrichtung im Gesamtumfang von mindestens drei Monaten 16 Allgemeine Dienste 2 "Intelligence and Security Studies" an der Hochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Universität der Bundeswehr München 17 Allgemeine Dienste 1 alle für die Aufgabenwahrnehmung im Verfassungsschutz geeigneten Studiengänge berufliche Tätigkeit in einer Verfassungsschutzbehörde 18 Steuerverwaltung 2 Wirtschaftswissenschaften mit steuerfachlichem Schwerpunkt

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.