lfd. Nr. Fall (Kurzfassung) Erfassung nach § 3 Absatz 1 Nummer Erläuterungen 1a 1b 1c Fälle der Begründung, Aufteilung, Veränderung und Auflösung von Wohnungs- und Teileigentum sowie von Erbbaurechten: 1 Teilung nach § 3 oder § 8 WEG X Einmalige Erfassung der Teilungserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, auch wenn die Bewilligung der Teilung in mehreren Urkunden erfolgt 2 Teilung nach § 3 oder § 8 WEG unter Verteilung der eingetragenen Grundpfandrechte in jeweils gesonderten Urkunden X Anzahl der Urkunden Einmalige Erfassung der Teilungserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a; zudem ist jede gesonderte Urkunde mit Zustimmung des dinglich Berechtigten nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c zu erfassen 3 Änderung der Teilungserklärung Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum (vorgelegt werden 1 Nachtrag zur TE und 6 Gläubigerzustimmungen) X Einmalige Zählung der Änderung der Teilungserklärung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, keine Zählung der Gläubigerzustimmung, da nicht auf Eintragung ins Grundbuch gerichtet 4 Separate Zuweisung von Sondernutzungsrechten X Zuweisung von Sondernutzungsrechten ist Änderung der Teilungserklärung; Erfassung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Fälle der Veränderung von Eigentum: 5 Antrag einer Gemeinde auf Grundstücksbuchung Keine Erfassung Keine Erfassung 6 Eintragung von Eigentumswechseln des Wohnungseigentümers oder des Erbbauberechtigten X Erfassung der Eigentumsveränderung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b 7 Freiwillige Baulandumlegung nach §§ 45 , 79 BauGB X Einmalige Erfassung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b nach dem Prinzip der Einmalzählung von Urkunden 8 Ersuchen der Zwangsversteigerungsabteilung auf Eintragung der Ersteher; 3 Zuschlagsbeschlüsse X Grundlage der Eintragung ist das Ersuchen nach § 130 ZVG ; einmalige Zählung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b 9 Berichtigung des Eigentumsverhältnisses aufgrund Ehevertrag X Einmalige Zählung des Ehevertrags nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b als Unrichtigkeitsnachweis 10 Antrag auf Eintragung der Erwerberin oder des Erwerbers mit dem Ehegatten in Gütergemeinschaft unter Vorlage von Auflassungsurkunde und Ehevertrag X Einmalige Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b 11 Antrag auf Eintragung der Erwerberin oder des Erwerbers mit neuem Familiennamen oder neuer Firma unter Vorlage von Heiratsurkunde oder Registerauszug und Auflassungsurkunde X Einmalige Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b 12 Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs unter Bezugnahme auf mehrere aufeinanderfolgende Erbscheine oder Auszüge aus dem Handelsregister oder mehrerer Testamente X Bei Grundbuchberichtigung: Erfassung der Urkunden, die die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachweisen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b; d.h. Zählung jedes Erbscheins, Handelsregisterauszugs und jeder Verfügung von Todes wegen 13 Grundbuchberichtigungszwangsverfahren nach § 82 GBO Keine Erfassung Keine Erfassung 14 Vorlage eines Erbscheins nach dem eingetragenen Eigentümer und einer Auflassungsurkunde zur Übertragung auf den Erwerber X Erfassung der Auflassungsurkunde und des Erbscheins (als Unrichtigkeitsnachweis) jeweils nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, auch wenn eine Voreintragung der Rechtsnachfolgerin oder des Rechtsnachfolgers der verstorbenen Eigentümerin oder des verstorbenen Eigentümers unterbleibt 15 Antrag auf Eintragung einer Vormerkung unter Vorlage eines Kaufvertrags mit Auflassung und Erbschein X X Erfassung der Auflassungsurkunde, die auch die Bewilligung der Vormerkung enthält, nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c und des Erbscheins als Unrichtigkeitsnachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b; zur Voreintragung siehe Fall 14 16 Nach Vollzug von Fall 15: Antrag auf Eigentumsumschreibung und Löschung der Vormerkung unter erneuter Vorlage des Kaufvertrags mit Auflassung sowie des Erbscheins X Erfassung der erneut vorgelegten Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, da es sich um einen zu erfassenden Fall des Teilvollzugs einer Urkunde handelt; ebenso bei Einreichen des Antrags auf Eigentumsumschreibung unter Bezugnahme auf die vorliegende Auflassungsurkunde beim Grundbuchamt; der Erbschein ist dagegen nicht erneut zu erfassen, da er nicht erstmalig vorgelegt wurde 17 Antrag auf Eintragung eines Eigentumswechsels unter Vorlage einer separaten Urkunde zur Auflassung und Bezugnahme auf eine bereits vorliegende Urkunde zur Löschung der Vormerkung X Erfassung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b; keine Erfassung der Löschungsbewilligung, da bei Teilvollzug einer Urkunde die erneute Erfassung unter demselben oder einem nachfolgenden Buchstaben wie bei der Ersterfassung ausgeschlossen ist 18 Antrag auf Eintragung der Eigentumsumschreibung mit besonders beurkundeter Identitätserklärung X Erfassung der Eigentumsumschreibung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, auch bei gesonderter Beurkundung keine Erfassung der Identitätserklärungen 19 Kaufvertragsangebot und Kaufvertragsannahme in zwei getrennten Urkunden, die jeweils Eintragungsbewilligungen enthalten X Erfassung der Urkunde, die die Auflassung enthält, nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b 20 Eigentumsumschreibung, Rückauflassungsvormerkung und Wohnrecht in einer Urkunde X Einmalige Erfassung der Eigentumsumschreibung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b nach dem Prinzip der Einmalzählung von Urkunden 21 Eigentumsübergang nach den landesspezifischen Straßen- und Wegegesetzen (zum Beispiel Artikel 11, 12 BayStrWG) X Einmalige Erfassung des Nachweises zum Übergang der Baulast als Unrichtigkeitsnachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b 22 Umschreibung einer Alt-GbR in eine eGbR aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) X Erfassung einer Urkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 b) Fälle der Eintragung, Veränderung und Löschung von Rechten in Abt. II und III 23 Antrag auf Eintragung der Auflassung und Löschung eines Nießbrauchs unter Vorlage einer Auflassungsurkunde und einer: X X 1. Alt.: Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und der Sterbeurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c 2. Alt.: Zählung der Auflassungsurkunde nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und der Löschungsbewilligung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c 1. Alt.: Sterbeurkunde 2. Alt.: Löschungsbewilligung in einer gesonderten Urkunde 24 Vorlage einer Löschungszustimmung nach § 27 GBO und einer Löschungsbewilligung in gesonderten Urkunden X Einmalige Zählung der Löschungsbewilligung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c 25 Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aufgrund mehrerer Titel X Titel = Urkunde (der Titel ersetzt die Eintragungsbewilligung); jeder Titel ist gesondert nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c zu erfassen 26 Pfandhaftentlassungserklärung zu mehreren Grundbuchblättern X Einmalige Erfassung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c nach dem Prinzip der Einmalzählung von Urkunden 27 Einreichung von 10 separaten Bewilligungen zur Löschung eines für eine 10-köpfige Gesamthandsgemeinschaft eingetragenen Rechts in Abt. III X Einmalige Zählung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c, da es sich um einen einheitlichen Eintragungsvorgang handelt
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.