Vom
- Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 272 - VORIS 21069 04 00 00 000 -) Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
- Mai 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 36) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht
(2)§§ Erster Teil Allgemeines Anwendungsbereich 1 Grundsätze 2 Zuständigkeit 3 Zweiter Teil Hilfen, Sozialpsychiatrischer Dienst, Sozialpsychiatrischer Verbund Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften 4 Verpflichtung zu Hilfen 5 Arten und Ziele der Hilfen 6 Sozialpsychiatrischer Dienst, Wahrnehmung ärztlicher Aufgaben, Aufgabenübertragung 7 Sozialpsychiatrischer Verbund 8 Sozialpsychiatrischer Plan 9 Zusammenarbeit 10 Mitteilung von Feststellungen, Vermittlung von Behandlungsmöglichkeiten 11 Dritter Teil Schutzmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeines Allgemeine Bestimmungen 12 Zweiter Abschnitt Untersuchung Untersuchung 13 Dritter Abschnitt Unterbringung Begriff der Unterbringung 14 Einrichtungen für den Vollzug der Unterbringung, Zuständigkeit und Aufgabenübertragung 15 Ärztliche Leitung, Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamte, Fachaufsicht 15a Voraussetzungen der Unterbringung 16 Antragserfordernis 17 Vorläufige behördliche Unterbringung 18 Vierter Abschnitt Behandlung und Betreuung während der Unterbringung Grundsätze der Unterbringung, Rechtsstellung der untergebrachten Person 19 Aufnahmeuntersuchung 20 Umfang der Behandlung, Aufklärung und Einwilligung 21 Behandlung gegen den natürlichen Willen zur Herstellung der Voraussetzungen freier Selbstbestimmung 21a Behandlung gegen den natürlichen Willen zur Abwehr gegenwärtiger erheblicher Gefahren 21b Besondere Sicherungsmaßnahmen 21c (weggefallen) 22 Persönliche Habe, Besuchsrecht 23 Ausübung religiöser und weltanschaulicher Bekenntnisse 24 Post- und Fernmeldeverkehr 25 Form der Unterbringung, Beurlaubung 26 Fünfter Abschnitt Beendigung der Unterbringung Entlassung 27 Aussetzung der Vollziehung der Unterbringungsmaßnahme 28 (weggefallen) 29 Vierter Teil Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung, Besuchskommissionen Berufung und Aufgaben 30 Verordnungsermächtigung 31 Fünfter Teil Datenschutz Datenverarbeitung 32 Besonders schutzwürdige Daten 33 Unterrichtung in besonderen Fällen 34 (weggefallen) 35 Auskunft 36 Sechster Teil Kosten Kosten der Unterbringung 37 Siebenter Teil Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte Deckung der Kosten 38 Achter Teil Schlussvorschriften Einschränkung der Grundrechte 39 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen 40
(1)Red. Anm.: Nach Nummer 2 der Bekanntmachung vom
- Februar 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 12) wird die Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1) umgesetzt durch die §§ 2 , 5 bis 7 , 10 , 11 , 13 bis 21c und 23 bis 28 dieses Gesetzes .
(2)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.