(zu Nr. 15.1)
- - erste Seite - (Name der Schule, Schulort) _________________________________________________________________________ ZEUGNIS DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE _______________________________________________________________________________ geb. am ________________ in ______________________________________________________ wohnhaft in ______________________________________________________________________ hat sich nach dem Besuch der Qualifikationsphase der Freien Waldorfschule der Abiturprüfung unterzogen. Dem Zeugnis liegen zugrunde: Die Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.2.1980 in der jeweils geltenden Fassung). Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung). Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung). Die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ( AVO-WaNi ) vom 2.5.2005 (Nds. GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung. 2a. - zweite Seite - (ohne besondere Lernleistung) Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern Prüfungsfächer 1) 2) Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) Gesamtergebnis 3) schriftlich mündlich
- "eA" 12-fach
- "eA" 12-fach
- "eA" 12-fach
- 8-fach II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern Prüfungsfächer 4) Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) Gesamtergebnis mündlich Schulhalbjahresergebnisse
- ...................................... 4-fach
- ...................................... 4-fach
- 4-fach
- 4-fach III. Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote Gesamtsumme der schriftlichen Prüfungsfächer mindestens 220, höchstens 660 Punkte Gesamtsumme der mündlichen Prüfungsfächer mindestens 80, höchstens 240 Punkte Durchschnittsnote , 5) Dieses Zeugnis schließt den Nachweis über das 6) ein. Frau/Herr _____________________________________________________________________________ hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. __________________, den _________________________ (Siegel) _________________________________ Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel: Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 2b. - zweite Seite - (mit besonderer Lernleistung) Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort I. Leistungen in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern Prüfungsfächer 1) 2) Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) Gesamtergebnis 3) schriftlich mündlich
- "eA" 11-fach
- "eA" 11-fach
- "eA" 11-fach
- 7-fach Besondere Lernleistung 7-fach II. Leistungen in den mündlichen Abiturprüfungsfächern Prüfungsfächer 4) Prüfungsergebnis (in einfacher Wertung) Gesamtergebnis mündlich Schulhalbjahresergebnisse
- ...................................... 4-fach
- ...................................... 4-fach
- 4-fach
- 4-fach III. Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote Gesamtsumme der schriftlichen Prüfungsfächer mindestens 220, höchstens 660 Punkte Gesamtsumme der mündlichen Prüfungsfächer mindestens 80, höchstens 240 Punkte Durchschnittsnote , 5) Dieses Zeugnis schließt den Nachweis über das ____________________________ 6) ein. Frau/Herr ___________________________________________________________________ hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. ______, den _____________________________ (Siegel) ________________________________ Die/Der Vorsitzende der Prüfungskommission Für die Umrechnung der 6-Noten-Skala in das Punktesystem gilt folgender Schlüssel: Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 1) Mit diesem Zeugnis werden Sprachkenntnisse in der fortgeführten Fremdsprache Englisch - Französisch - Italienisch - Niederländisch - Russisch - Spanisch bescheinigt, die mindestens der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, wenn im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre oder im Durchschnitt der vier Schulhalbjahre einschließlich der Abiturprüfung in der jeweiligen Fremdsprache mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sind. 2) Die Abiturprüfungsfächer, die auf erhöhtem Anforderungsniveau betrieben worden sind, sind mit "eA" gekennzeichnet. 3) Die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Abiturprüfung werden im Verhältnis 1:1 gewichtet. 4) Im
- und
- Prüfungsfach können statt einer mündlichen Prüfung die Schulhalbjahresergebnisse aus dem vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eingebracht werden. 5) Wiederholung der Durchschnittsnote in Worten. 6) Zutreffendes einfügen: Kleine Latinum/Latinum/Große Latinum/Graecum Latinum/Graecum gemäß "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.9.2005)
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