Vom 7. Juli 2021 (Nds. GVBl. S. 470 - VORIS 21130 -)
(1)Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 46) Inhaltsübersicht
(2)§§ Erster Teil Allgemeine Vorschriften Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag 2 Pädagogisches Konzept 3 Grundsätze für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags 4 Räume und Ausstattung, Rauchverbot 5 Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe 5a Zweiter Teil Kindertagesstätten Gruppen 6 Kernzeit und Randzeit 7 Größe der Kindertagesstätten und ihrer Gruppen 8 Pädagogische Kräfte 9 Leitung der Kindertagesstätte und der Kernzeitgruppen 10 Personelle Mindestausstattung in den Gruppen 11 Leitungs- und Verfügungszeiten 12 Fachliche Beratung und Fortbildung 13 Sprachbildung und Sprachförderung 14 Zusammenarbeit der Kindertagesstätten mit Schulen 15 Elternvertretung und Beirat 16 Anzeige an das Landesjugendamt 17 Dritter Teil Kindertagespflege Kindertagespflegepersonen 18 Zusammenarbeit von Kindertagespflegepersonen 19 Vierter Teil Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege Anspruch auf Förderung 20 Planung 21 Fünfter Teil Finanzierung Erster Abschnitt Kostenbeteiligung Beiträge und Entgelte, Beitragsfreiheit 22 Zweiter Abschnitt Finanzielle Förderung von Kindertagesstätten Grundsätze und Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfe 23 Finanzhilfe für Personalausgaben 24 Finanzhilfesatz und ergänzende Regelungen für Krippengruppen 25 Finanzhilfesatz und ergänzende Regelungen für Kindergartengruppen 26 Finanzhilfesatz und ergänzende Regelungen für Hortgruppen 27 Finanzhilfesatz und ergänzende Regelungen für altersstufenübergreifende Gruppen 28 Zusätzliche Finanzhilfe und Zuwendungen für besondere Personalausgaben 29 Besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung 30 Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung 31 Finanzielle Förderung von Investitionen, Modellvorhaben und Fortbildung 32 Überprüfung 33 Dritter Abschnitt Finanzielle Förderung von Kindertagespflege Fördergrundsatz, Voraussetzungen und Überprüfung 34 Art, Umfang und Höhe der pauschalierten Finanzhilfe und der weiteren finanziellen Förderung 35 Sechster Teil Schlussvorschriften Modellvorhaben 36 Übergangsregelungen für Kinderspielkreise 37 Übergangsregelung für Kleine Kindertagesstätten 38 Übergangsregelungen für die Kindertagespflege 39 Verordnungsermächtigungen 40 Revisionsklausel 41
(1)Red. Anm.: Artikel 1 des Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege vom 7. Juli 2021 (Nds. GVBl. S. 470)
(2)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.