Bezeichnung Pflichterfassung Landesweite Auswertung Betrieb/Betriebsstätte - statistische Relevanz X X - An-/Abmeldedatum des Fachbereichs Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen. X X - Kontrollfristart X X - Risikobetriebsart X X - Risikobeurteilungsart X X - Gemäß Risikobeurteilung Die Felder zur Risikobeurteilung werden mithilfe des Korrekturskriptes "28176001 - V4 Risiko-Vorabbewertung Veterinärbereich (TS, TSCH, TAM, FM)" durch den ADMIN* gefüllt. Siehe hierzu auch die entsprechenden Anleitungen der GeViN-Koordination. X X - Nutztierbetriebsart(
- en)X X - An- und Abmeldedatum Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen. X X - Gewerbsmäßigkeit X X - statistische Relevanz X X - Tierart X X - Tierzahlen X X - Haltungsform X X - Seuchenstatus X X - gesetzt am Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen. X X - Sonstige Betriebsart mit Tierangabe (z. B. Hundehaltung) X 1) X - An- und Abmeldedatum Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen. X X - Gewerbsmäßigkeit X X - statistische Relevanz X X - Tierart X X - Tierzahlen X X - Haltungsform X X - Registriernummer X 1) X - Status X X - Erlaubnisse/Zulassungen/Genehmigungen X 1) X - Nummer X X - Status X X - Gültig von- und Gültig-bis-Datum Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen. X X Kontrolle Erfassung erfolgt über das BALVI iP-Objekt "Betriebsbesuch" und soweit möglich mithilfe der BALVI iP-Programmfunktion "Veterinärkontrollassistent (VKA)". Nicht mit dem VKA erfassbare Kontrollen oder Kontrollteile sind mit den BALVI iP-Standardfunktionen der Kontrollerfassung zu dokumentieren. - Datum X X - Überwacher X - Ankreuzfeld "angekündigt"/"angemeldet" X - ggf. Ankündigungsbegründung X - verantwortliches Personal und weiteres anwesendes Betriebspersonal X - Begleitpersonal und weiteres Begleitpersonal X - Kontrollart X X - Stand/Ausgang X X - kontrollierte Betriebsart X X - kontrollierte Tierarten X X - Anzahl kontrollierter Tiere X X - überprüfte Kontrollpunkte X X - Verstoß/Verstöße X 1) X - Anzahl vom Verstoß betroffener Tiere X X - Messwerte X 1) X - Behebungsfrist X - Maßnahmenzuordnung X X - Risikobeurteilung X X - Checkliste der Risikopunkte X X - Maßnahmen X 1) X - Datum X X - Stand/Ausgang X X - Verfahrensschritte X 9) - Verstoßzuordnung X X Transportkontrollen Erfassung erfolgt über das BALVI iP-Objekt "Transportkontrollen (TSCH)". Registerblatt "Kontrolldaten" - Überwacher X - Datum X X - Kontrollart X X - durch/mit X X - Kontrollort X - Art des Kontrollortes X X - Beförderer X - Stand/Ausgang X X - Transportkategorie X X - Ankreuzfeld "privat" X X - Transportmittel/Tierart - Transportmittelart X X - Kennzeichen X - Ladefläche (
- qm)X - Tierart X X - Statistikkategorie X X - Transportierte Tiere X X - qm je Tier X X - kontrollierte Tiere X X - verletzte Tiere X 1) - verendete Tiere X 1) - überprüfte Kontrollpunkte X X - Verstoß/Verstöße X 1) X - Verstoßtext X - Behebungstext X - Anzahl vom Verstoß betroffener Tiere X X - Maßnahmenzuordnung X X - Maßnahmen X 1) X - Datum X X - Stand/Ausgang X X - Verfahrensschritte X 9) - Verstoßzuordnung X X Registerblatt "Transportangaben" - Transportführer X - zweiter Fahrer X 1) - Transportbereich X X - Transportdauer X X Registerblatt "Beteiligte Personen" - Begleitpersonal und weiteres Begleitpersonal X 1) Sofern zutreffend. 9) Sobald im Fachbereich Tierschutz in der Fachanwendung umgesetzt. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des RdErl. vom 6. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1022)