Vom 7. April 1994 (Nds. GVBl. S. 197 - VORIS 22410 01 41 00 000 -)
(1)Zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. September 2023 (Nds. GVBl. S. 234)
(2)Auf Grund des § 60 Abs. 1 Nrn. 2 und 6 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom
- September 1993 (Nieders. GVBl. S. 383), geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom
- Dezember 1993 (Nieders. GVBl. S. 711), wird verordnet: Inhaltsübersicht * §§ Erster Teil Abschlüsse an den allgemein bildenden öffentlichen Schulen und anerkannten Ersatzschulen Erster Abschnitt Abschlüsse im Sekundarbereich I Abschlüsse; Berechtigungen 1 Zweiter Abschnitt Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Hauptschule Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß 2 Sekundarabschluß I - Realschulabschluß 3 Erweiterter Sekundarabschluß I 4 Hauptschulabschluss 5 Dritter Abschnitt Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Realschule Sekundarabschluß I - Realschulabschluß 6 Erweiterter Sekundarabschluß I 7 Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß; Hauptschulabschluß 8 Vierter Abschnitt Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen am Gymnasium Erweiterter Sekundarabschluss I 9 Sekundarabschluss I - Realschulabschluss 10 Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß; Hauptschulabschluß 11 Fünfter Abschnitt Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Oberschule und an der Kooperativen Gesamtschule Entsprechende Anwendung der für andere Schulformen geltenden Vorschriften und sonstige Regelungen 12 Sechster Abschnitt Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Integrierten Gesamtschule Sekundarabschluß I - Hauptschulabschluß 13 Sekundarabschluss I - Realschulabschluss 14 Erweiterter Sekundarabschluss I 15 Hauptschulabschluß 16 Siebenter Abschnitt Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Förderschule Abschlüsse an der Förderschule im Förderschwerpunkt Sehen, Hören, Körperliche und Motorische Entwicklung, Sprache oder Emotionale und Soziale Entwicklung 17 Abschlüsse an der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen 18 Achter Abschnitt Erwerb von Abschlüssen durch Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen an allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der Förderschulen Entsprechende Anwendung von für die Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen geltenden Vorschriften 18a Neunter Abschnitt Sonderregelungen für den Erwerb von Abschlüssen an besonderen Schulen Abschlüsse an der Integrierten Gesamtschule Göttingen-Geismar 19 Abschlüsse an der Glocksee-Schule Hannover 20 Zehnter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Schulformen Anrechnung fremdsprachlicher Leistungen in besonderen Fällen 21 Festlegung des Durchschnitts 22 Mindestanforderungen und Ausgleichsregelungen 23 Anforderungen an Ausgleichsfächer 24 (weggefallen) 25 Wiederholung von Schuljahrgängen 26 Elfter Abschnitt Abschlussprüfung Gegenstand und Form der Abschlussprüfung 27 Zeitpunkt der Abschlussprüfung 28 Prüfungsaufgaben und Leistungsbewertung 29 Prüfungskommission 30 Fachprüfungsausschüsse 31 Zuhörerinnen und Zuhörer 32 Feststellung der Ergebnisse der Abschlussprüfung 33 Wiederholung der Abschlussprüfung 34 Nichtteilnahme 35 Täuschungsversuch, Störungen 36 Nachteilsausgleich 37 Niederschriften 38 Abschlussbescheinigung 38a Einsichtnahme in die Prüfungsakten 39 Zweiter Teil Abschlüsse an Freien Waldorfschulen Abschlüsse nach dem
- Schuljahrgang 40 Gegenstand und Form der Abschlussprüfung 41 Schriftliche Prüfung 42 Mündliche Prüfung 43 Kolloquien 44 Mindestanforderungen und Ausgleichsregelungen 45 Auswertung durch die Schulbehörde 46 Abschlüsse vor Ende des
- Schuljahrgangs 47 Dritter Teil Schlussvorschriften Übergangsregelung 47a Sonderregelungen zum Erwerb von Abschlüssen im Schuljahr 2019/2020 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 47b Sonderregelungen zum Erwerb von Abschlüssen und zur Wiederholung von Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 47c Sonderregelungen zum Erwerb von Abschlüssen im Schuljahr 2021/2022 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 47d Sonderregelungen zum Erwerb von Abschlüssen im Schuljahr 2022/2023 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 47e Inkrafttreten und Aufhebung von Vorschriften 48
(1)Red. Anm.: SVBl. S. 140
(2)Red. Anm.: SVBl. S. 593 * Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.