3.1 Allgemeines Die ZPD NI ist gemäß § 87 NPOG eine Polizeibehörde; ihr Sitz ist in Hannover. 3.2 Aufgaben Die ZPD NI hat die Aufgaben der Bereitschaftspolizei, der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN), der Landesanalysestelle Verkehr, der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), des Fuhrpark- und Einsatzmittelmanagements, des Zentralen Technikbetriebes Kraftfahrzeuge (Kfz)/Waffen und Einsatzmittel (WuE)/KT, des Medizinischen Dienstes, des Zentralen Fahrdienstes Niedersachsen (ZFN), des Zentralen Diensthundwesens, des Sozialwissenschaftlichen Dienstes, des Polizeiorchesters, der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen, der Zentralen IT-Beratung, des Innovation Hub der Polizei Niedersachsen sowie einer Zentralen Medienstelle. Ihr obliegen landesweit Service- und Unterstützungsaufgaben. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützt sie auf Ersuchen die Polizeibehörden und die PA NI. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit und das Notfallmanagement in der Polizei des Landes Niedersachsen. Dieses beinhaltet das funktionale Weisungsrecht zur Festlegung landesweit einheitlicher Normen und Standards sowie deren Überwachung. 3.3 Leitung Die Polizeipräsidentin oder der Polizeipräsident leitet die ZPD NI. Ihr oder ihm ist das Dezernat "Zentrale Aufgaben
(01)" angegliedert. Die ständige Vertretung der Polizeipräsidentin oder des Polizeipräsidenten nimmt die Polizeivizepräsidentin oder der Polizeivizepräsident wahr. Der Polizeivizepräsidentin oder dem Polizeivizepräsidenten sind das Dezernat "Zentrale IT-Beratung (landesweit)
(02)", das Dezernat "Personalmanagement
(03)" und das Dezernat "Innovation Hub" sowie die Fachbereiche "Sport in der Polizei" und "Polizeiorchester Niedersachsen" angegliedert. 3.4 Innere Struktur Die ZPD NI gliedert sich wie folgt in Abteilungen und Dezernate (siehe Schaubild, Anlage 13 ): 3.4.1 Behördenleitung mit Dezernat "Zentrale Aufgaben
(01)", Dezernat "Zentrale IT-Beratung (landesweit)
(02)", Dezernat "Personalmanagement
(03)", Dezernat "Innovation Hub" und den Fachbereichen "Sport in der Polizei" und "Polizeiorchester Niedersachsen". 3.4.2 Abteilung 1 "Finanzen, Recht und Serviceaufgaben" mit Dezernat 11 "Finanzverwaltung, Liegenschaften", Dezernat 12 "Recht", Dezernat 13 "Beschaffungsstelle", Dezernat 14 "Medizinischer Dienst", Dezernat 15 "Sozialwissenschaftlicher Dienst", Dezernat 16 "Polizeieinsatzküchen". Die Abteilung 1 nimmt insbesondere Querschnittsaufgaben für die ZPD NI und landesweite Serviceaufgaben wahr. 3.4.3 Abteilung 2 "Einsatz" mit 20 "Grundsatzangelegenheiten", Dezernat 21 "Einsatzunterstützung", Dezernat 22 "Bereitschaftspolizei" mit
- Bereitschaftspolizeihundertschaft Hannover,
- Bereitschaftspolizeihundertschaft Hannover,
- Bereitschaftspolizeihundertschaft Braunschweig,
- Bereitschaftspolizeihundertschaft Lüneburg,
- Bereitschaftspolizeihundertschaft Göttingen,
- Bereitschaftspolizeihundertschaft Oldenburg,
- Bereitschaftspolizeihundertschaft Osnabrück, Technische Einsatzeinheit, Einsatzmanagement Bereitschaftspolizei (BP), BAO Planung. In der Abteilung 2 der ZPD NI werden die Aufgaben der Bereitschaftspolizei und des Zentralen Diensthundwesens wahrgenommen. Die Bereitschaftspolizei wird zur Bewältigung besonderer polizeilicher Einsatzlagen eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt zur Unterstützung der Polizeibehörden sowohl des Landes Niedersachsen als auch anderer Bundesländer sowie des Bundes im Rahmen der Artikel 35 Abs. 3 , Artikel 91 Abs. 2 und Artikel 115a ff. GG . Sie unterstützt die Polizeibehörden des Landes bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben aus besonderen Anlässen sowie im täglichen Dienst. Eine Gliederung erfolgt gemäß Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen in der jeweils geltenden Fassung. In der Abteilung 2 der ZPD NI werden die behördenübergreifenden Angelegenheiten der Landeseinsatzorganisation "Leine" einschließlich der Trainings der Einsatzeinheiten koordiniert. Ebenso werden dort die Aufgaben der Landesanalysestelle Verkehr und die landesweite Koordinierung der Themenfelder Fahrtüchtigkeit, Fahrpersonalrecht sowie Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr wahrgenommen. Weiterhin stellt die Abteilung 2 der ZPD NI die Wahrnehmung und Umsetzung der polizeilichen Maßnahmen sowie Aufgaben, die sich aus dem CBRN-Aktionsplan sowie der CBRNE-Agenda (chemischen [C], biologischen [B], radiologischen [R], nuklearen (N) Gefahren sowie Explosivstoffen [E]) ergeben, sicher. Darüber hinaus ist dort die Koordinierungsstelle für unbemannte Luftfahrtsysteme (KoSt ULS) mit landesweiter Aufgabenwahrnehmung zur Thematik angesiedelt. 3.4.4 Abteilung 3 "Mobilität, Einsatzmittel" mit 30 "Grundsatzangelegenheiten", Dezernat 31 "Fuhrparkmanagement, Einsatzmittel", Dezernat 32 "Zentraler Technikbetrieb Kfz/WuE/KT", Dezernat 33 "Zentraler Fahrdienst Niedersachsen (ZFN)", Dezernat 34 "Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN)". Zu den Aufgaben der Abteilung 3 der ZPD NI gehören die Marktbeobachtung, die Entwicklung und Erprobung von Führungs- und Einsatzmitteln sowie deren zentrale Instandsetzung. Die Abteilung ist verantwortlich für die Rahmenplanung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel auf Basis von Kennzahlensystemen und Standards. Weiterhin werden die Aufgaben des Fuhrparkmanagements, des Schießstättenmanagements, des ZFN und der PHuStN wahrgenommen. Sie ist für die fachtechnische Planung, Vorbereitung und Begleitung zentraler Beschaffungsmaßnahmen einschließlich erforderlicher Abnahmen in den zugewiesenen Technikbereichen verantwortlich. Darüber hinaus sind ihr die Aufgaben der internen Koordination für die Führungs- und Einsatzmittel ohne IKT sowie der Zentralstelle "Interne Automotive IT (ZSt IAIT)" zugewiesen. 3.4.5 Abteilung 4 "Informations- und Kommunikationstechnologie" mit 40 "Grundsatzangelegenheiten", Dezernat 41 "IKT-Servicemanagement", Dezernat 42 "Polizeiliche Fachanwendungen", Dezernat 43 "Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN)/Infrastruktur". Zu ihren Kernaufgaben zählen die Planung, die Entwicklung und der Betrieb sowie die Servicebereitstellung für IKT-Anwendungen und IKT-Infrastruktur. Sie ist für die fachtechnische Planung, Vorbereitung und Begleitung zentraler Beschaffungsmaßnahmen einschließlich erforderlicher Abnahmen in den zugewiesenen Technikbereichen verantwortlich. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe des zentralen Anforderungsmanagements der Polizei Niedersachsen (ZAM NI) für IT-Bedarfe zugewiesen. Ausschließlich das Anforderungsmanagement der ASDN in Bezug auf Leitstellen- und Digitalfunkspezifische Anforderungen bleibt hiervon unberührt. Die ASDN gewährleistet den operativen Betrieb des Digitalfunknetzes im Land für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Sie hat im eigenen Verantwortungsbereich Richtlinien- und Weisungskompetenz bei der Umsetzung fach- und aufgabenbezogener Vorgaben und Konzepte gegenüber allen BOS. Die ASDN ist zentrale Ansprechstelle für die Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS), den Bund und die Länder für alle operativbetrieblichen Themen. 3.5 Geschäftsordnung und -verteilung Die ZPD NI gibt sich in Anlehnung an die Rahmengeschäftsordnung für die PD eine Geschäftsordnung und erstellt auf der Grundlage der Organisationsübersicht einen Geschäftsverteilungsplan. Anpassungen sind dem LPP zu berichten.