Individuelle Lernentwicklung 5.1 Jede Schülerin oder jeder Schüler hat Anspruch auf Anerkennung des individuellen Lernfortschritts. Eine anregende Lernumgebung und produktive Lernprozesse bieten Chancen, um mit Fehlern lernförderlich umzugehen. Zu einem solchen Lernprozess gehört auch die Korrektur von Fehlern. Die Beobachtung der Lernentwicklung und die Feststellung und Bewertung der Lernergebnisse erfüllen für die Schülerinnen und Schüler die pädagogische Funktion der Bestätigung und Ermutigung, der Selbsteinschätzung und Lernkorrektur sowie Lernunterstützung. Sie sind Grundlage für die Planung der weiteren Lernschritte. Den Erziehungsberechtigten dient die Leistungsbewertung zur Information über die Lernentwicklung und ggf. über besondere Lernschwierigkeiten und stellt die Grundlage für gemeinsame Gespräche dar. 5.2 Für jede Schülerin oder jeden Schüler ist die individuelle Lernentwicklung zu dokumentieren. Die Dokumentation bildet die wichtigste Grundlage für die Individualisierung von Lernprozessen. Die Dokumentation enthält Aussagen zur Lernausgangslage, zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen, zu Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden sollen, und zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft sowie durch die Schülerin oder den Schüler. Die individuelle Lernausgangslage wird von den Lehrkräften in einer Prozessbeobachtung zu Beginn der Schulzeit erhoben. Dabei sollten auch Lerndokumentationen der abgebenden Tageseinrichtung für Kinder einbezogen werden. Die Feststellung der Lernausgangslage bezieht die bisherigen Lernerfahrungen und die Selbsteinschätzung jedes Kindes ein. Bei Bedarf greifen die Lehrkräfte auf Kompetenzen anderer Fachkräfte zurück. Die Aussagen zur Lernausgangslage, zu Zielen und Maßnahmen werden regelmäßig aktualisiert. Die Klassenkonferenz erörtert die individuelle Lernentwicklung und beschließt die sich daraus ergebenden Maßnahmen. Die dokumentierte individuelle Lernentwicklung ist zentrale Grundlage für die Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die schulische Entwicklung ihrer Kinder und wird von der Grundschule an die weiterführende Schule abgegeben. Leistungsbewertung 5.3 Alle Schülerinnen und Schüler sind an eine angemessene Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit heranzuführen. Grundlagen dafür sind Transparenz in der Leistungsanforderung und Leistungsüberprüfung. Dazu gehören Ermutigung, Unterstützung und Anerkennung von Leistungen sowie ein positives Lern- und Leistungsklima und das Schaffen von Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit. 5.4 Der Schwerpunkt der Leistungsbewertung liegt im
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.