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Anlage BiolV-RdErl - Auswahlkriterien

ELER-Förderperiode 2023-2027 Richtlinie Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV) Auswahlkriterien Niedersachsen und Bremen Interventionscode: EL-0408

  1. Allgemeine Angaben Begünstigter: Registriernummer: Bezeichnung des Vorhabens: Posteingangsnummer (PEL): Antragsjahr: Vorhaben beantragt nach: EL-0408-01 (RL BiolV, Nummer 2.1) > Nummer 2 ☐ EL-0408-02 (RL BiolV, Nummer 2.2) > Nummer 3 ☐ (Hinweis: Mehrfachnennungen sind möglich)
  2. Naturschutzfachliche Kriterien BiolV EL-0408-01 "Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen" Bewertung *) Punkte 2.1 Lage des Vorhabens in der Förderkulisse Das Vorhaben liegt: - im europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000, 4 - in einem Naturschutzgebiet/Großschutzgebiet, 3 - in den Kulissen "Nds. Moorlandschaften"/"Nds. Wiesenvogelschutzprogramm", 2 - in einem sonstigen Gebiet mit hohem Naturwert, 1 - in keinem Schutzgebiet/in keiner der o. g. Kulissen. 0 2.2 Förderung von Arten und Biotop-/Lebensraumtypen der Anhänge zur FFH-RL und Vogelschutz-RL, für die aufgrund der Biodiversitätsstrategie 2030 der EU-Kommission/ Ziel zur Verbesserung des Erhaltungszustands (in Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem Bundesamt für Naturschutz) ein besonderer Handlungsbedarf zur Verbesserung des Erhaltungszustandes konstatiert wurde. (Grundlage: EU-Vorgabe) 4 0 2.3 Vorkommen von Arten und Lebensraum-/Biotoptypen mit besonderem Handlungsbedarf (NDS/HB), die - vom Aussterben bedroht sind, 4 - stark gefährdet sind, 3 - gefährdet/potentiell gefährdet sind, 2 - sonstige Arten/Biotope von landesweiter Bedeutung sind. 1 2.4 Das Vorhaben dient der Umsetzung der Erhaltungsziele oder der Wiederherstellungsziele aus dem Netzzusammenhang, die aus einer Natura 2000-Maßnahmenplanung abgeleitet sind. 3 2 1 0 2.5 Lage des Vorhabens innerhalb der Kulissen der Bundesprogramme "Biologische Vielfalt" - Förderschwerpunkt "Hotspots" - und/oder "Blaues Band Deutschland" (Grundlage: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 01/2011) 2 0 2.6 Das Vorhaben dient der Umsetzung des Biotopverbunds nach § 20 BNatSchG i. V. m. § 13a NNatSchG und/oder der Biotopvernetzung nach § 21 BNatSchG . 2 0 2.7 Das Vorhaben dient der Zielerfüllung des Nds. Landschaftsprogramms, der Nds. Naturschutzstrategie, der Aktionsprogramme (Nds. Moorlandschaften, Nds. Wiesenvogelschutzprogramm, Nds. Gewässerlandschaften) oder dem Ziel- und Maßnahmenkonzept des Landschaftsprogramms Bremen (Grundlage: www.umwelt.niedersachsen.de oder www.lapro-bremen.de ) 4 3 2 1 2.8 Kostenanteil Flächenerwerb innerhalb des Projektgebietes: - 0 % - 10 % 3 - 10 % - 50 % 2 - 50 % - 75 % 1 - > 75 % 0 Erreichte Punktzahl "Naturschutzfachliche Kriterien Nummer 2" Maximal erreichbare Punktzahl 26
  3. Naturschutzfachliche Kriterien BiolV EL-0408-02 "Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien" Bewertung *) Punkte 3.1 Die Natura 2000-konforme hoheitliche Sicherung ist erfolgt. 2 0 3.1 a Die Konzipierung von Managementmaßnahmen für das Natura 2000 (Teil-)Gebiet ist bisher weder durch Maßnahmenblätter noch durch einen Managementplan erfolgt. 4 0 3.2 Vorkommen von prioritären Lebensraumtypen und Arten gemäß den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie sowie ergänzende Bewertungsregel für EU-Vogelschutzgebiete. Bewertungsregel: Soweit das Kriterium 3.1 a nicht einschlägig ist, erhalten Anträge, die nur Flächen von EU-Vogelschutzgebieten betreffen, als Punktwert den Mittelwert aller jeweiligen Anträge der Antragsrunde, die für FFH-Gebiete gemäß dem Kriterium 3.2 vergeben werden. (Grundlagen: FFH-Richtlinie sowie die Vogelschutzrichtlinie) 4 3 2 1 0 3.3 Vorkommen von signifikanten Arten und Lebensraumtypen, für die aufgrund des ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustandes sowie des Erhaltungszustandsverbesserungsziels der Biodiversitätsstrategie 2030 der EU-Kommission (in Abstimmung zwischen den Bundesländern und dem Bundesamt für Naturschutz) ein besonderer Handlungsbedarf zur Verbesserung des Erhaltungszustandes konstatiert wurde. (Grundlage: EU-Vorgabe oder Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz "Liste der Arten und Lebensraumtypen") 4 3 2 1 0 3.4 Vorkommen von Arten und Lebensraum-/Biotoptypen mit besonderem Handlungsbedarf (für Bremen nichtzutreffend). (Grundlage: NLWKN-Prioritätenlisten der Arten und Lebensraum-/ Biotoptypen mit besonderem Handlungsbedarf 2011 - siehe https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/142294 ) 4 3 2 1 3.5 Vorkommen von überwiegend nutzungsgeprägten Lebensraumtypen/nutzungsabhängigen Arten oder bestehende komplexe Problemlagen (Ziel- und/oder Nutzungskonflikte) (Grundlage: EU-Vorgabe) 4 3 2 1 3.6 Der geplante Natura 2000-Managementplan erfüllt die naturschutzfachlichen Mindestanforderungen des Leitfadens des NLWKN zur Erstellung eines Natura 2000-Managementplans (für Bremen nichtzutreffend). (Grundlage: NLWKN - "Leitfaden zur Maßnahmenplanung für Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen" - "Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen" 2/2016) 4 0 3.7 Das geplante Biotopverbundkonzept konkretisiert und/oder ergänzt bereits vorhandene Biotopverbundplanungen übergeordneter Ebenen und trägt so zur Umsetzung des Biotopverbunds auf überregionaler/landesweiter und/oder regionaler und/oder lokaler Ebene bei. (Grundlage: Nds. Landschaftsprogramm [MU 2021], LRP/regionale Biotopverbundplanung der Landkreise [siehe www.nlwkn.de - "Stand der Erarbeitung von Landschaftsrahmenplänen" -], lokale Biotopverbundplanungen der Kommunen) 4 3 2 1 0 Erreichte Punktzahl "Naturschutzfachliche Kriterien Nummer 3" Maximal erreichbare Punktzahl 30
  4. Zusätzliche Kriterien (zur weiteren Differenzierung) Bewertung *) Punkte 4.1 Das Vorhaben hat Synergieeffekte mit anderen EU-geförderten Maßnahmen (u. a. ELER, EFRE, LIFE-IP). Auf den Ausschluss von Doppelförderung ist zu achten! 4 2 0 4.2 Das Vorhaben ist ein in sich geschlossenes Projekt, das nach Abschluss nur mit geringen oder keinen weiteren Folgekosten für das jeweilige Bundesland verbunden ist. 2 0 4.3 Günstige Kosten-/Nutzen-Relation 3 2 1 0 4.4 Anschlussvorhaben oder Weiterführung von in den vorherigen ELER-Förderperioden (PROLAND, PROFIL, PFEIL) durchgeführten Vorhaben. 2 0 Erreichte Punktzahl "Zusätzliche Kriterien Nummer 4" Maximal erreichbare Punktzahl nebst Zusatzpunkt 11 Nummer 2 BiolV EL-0408-01 Nummer 3 BiolV EL-0408-02 Nummer 4 "Zusätzliche Kriterien" Gesamtpunktzahl des Vorhabens - Nummern 2 - 4 *) Erläuterung zu den Nummern 2.2, 2.4 bis 2.7, 3.1 bis 3.7 und 4.1 bis 4.4: 0 Punkte = trifft nicht zu 1 Punkt = trifft weniger zu 2 Punkte = trifft zu 3 Punkte = trifft im hohen Maße zu 4 Punkte = trifft im besonders hohen Maße zu. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
  5. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom
  6. August 2023 (Nds. MBl. S. 607)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.