der Fassung vom
4 Satz 1 wird die Verweisung "§ 9 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG)" durch die Verweisung "§ 7 Abs. 1 Nr. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG)" ersetzt. 2. § 21 a Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a)
Nummer 1 wird die Verweisung "§§ 80d, 87a oder 108b NBG" durch die Verweisung "§ 62, 64 oder 69 Abs. 3 und 6 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG)" ersetzt. b)
Nummer 5 wird die Verweisung "§ 87a oder 108b" durch die Verweisung "§ 62 oder 69 Abs. 3" ersetzt. 3. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa)
Satz 1 wird die Verweisung "§§ 71a bis 77a" durch die Verweisung "§§ 70 bis 79" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt geändert: aaa)
Nummer 3 werden die Worte "nach den §§ 75a und 75b NBG" gestrichen. bbb)
Nummer 4 werden die Verweisung "§ 75c" durch die Verweisung "§ 74 Abs. 2" und die Worte "dieser Vorschrift" durch die Verweisung "§ 78 Sätze 1 und 2 Nr. 4 NBG" ersetzt. b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: "
6 Satz 2 wird die Verweisung "§§ 61 bis 64, 66, 68 bis 71, 78, 80, 81 bis 83, 85 bis 88, 95, 96, 98 bis 103 und 105 bis 108" durch die Verweisung "§§ 33 bis 37, 42, 44 bis 48, 50 und 52 BeamtStG, die §§ 10, 46, 49 bis 55, 58 bis 60, 62, 65 bis 69, 80 bis 95 und 104" ersetzt. 5.
2 Satz 4 wird die Verweisung "§ 51 Abs. 1 Satz 2" durch die Verweisung "§ 35 Satz 2" ersetzt. 6.
StG sowie § 7 Abs. 3 und § 37" ersetzt. 7.
Satz 2 Halbsatz 2 werden die Worte "zum Nutzungsentgelt nach § 75 c NBG" durch die Worte "zur Erhebung eines Nutzungsentgelts" ersetzt. 8. § 30 Abs. 3 Satz 6 wird gestrichen. 9.
StG sowie die §§ 46, 49, 51 und 83" ersetzt. 10. § 38 wird wie folgt geändert: a)
Absatz 5 Satz 2 wird die Verweisung "§ 36 Abs. 3 Satz 1 NBG" durch die Verweisung "§ 22 Abs. 3 BeamtStG" ersetzt. b)
Absatz 7 Satz 2 wird die Verweisung "§ 51 Abs. 1 Satz 2" durch die Verweisung "§ 35 Satz 2" ersetzt. 11. § 55a wird wie folgt geändert: a)
Absatz 3 wird die Verweisung "§ 87c des Niedersächsischen Beamtengesetzes" durch die Verweisung "§ 80 NBG" ersetzt. b) Absatz 10 wird gestrichen. c) Der bisherige Absatz 11 wird Absatz 10. 12.
StG" ersetzt.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.