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Abschnitt 3 ITFKBRdErl - Qualifikationen

IT-Fachkräfte, medienpädagogische Fachkräfte, technische Fachkräfte sowie Verwaltungsfachkräfte sollen über eine abgeschlossene, ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen entsprechende Ausbildung oder über die für die jeweilige Aufgabenwahrnehmung notwendigen Qualifikationen verfügen. Bei gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen ist im Wege einer Einzelfallprüfung durch das jeweils zuständige RLSB festzustellen, dass entsprechende Tätigkeiten ausgeübt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten befähigt sind, die ggf. erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen einzuhalten. Für bestimmte Tätigkeiten müssen sie ggf. über eine spezielle Fachkunde verfügen, die über die geforderte Qualifikation hinausgeht. 3.1 IT-Fachkräfte Zur Vorbereitung, Durchführung und Unterstützung auf Ebene der Anwenderinnen und Anwender von digital gestütztem Unterricht sowie von außerunterrichtlichen Angeboten können u. a. die folgenden Fachkräfte eingestellt werden: Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker IT-Systemelektronikerinnen und IT-Systemelektroniker Informationstechnische Assistentinnen und Assistenten Informationselektronikerinnen und Informationselektroniker sowie entsprechende Vorgängerberufe 3.2 Medienpädagogische Fachkräfte Um bei der Umsetzung eines digital gestützten Unterrichts und den damit verbundenen schulischen Medienbildungskonzepten zu unterstützen, kommen Fachkräfte u. a. mit folgenden Qualifikationen infrage: Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Medienpädagogik (B.A.) Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Medien- und Bildungsmanagement (B.A./M.A.) Absolventinnen und Absolventen ähnlicher Studiengänge 3.3 Technische Fachkräfte Zur Unterstützung eines kompetenzorientierten Unterrichts, bei experimentbasierten Lernanwendungen und zur Begleitung von Unterrichtsaktivitäten (z. B. in den MINT-Fächern) kommen Fachkräfte u. a. mit folgenden Qualifikationen infrage: chemisch-technische Assistentinnen und Assistenten mit staatlicher Anerkennung biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten mit staatlicher Anerkennung Chemielaborantinnen und Chemielaboranten Gesellinnen und Gesellen oder Facharbeiterinnen und Facharbeiter der Metall- und Elektroberufe Technikerinnen und Techniker (Fachschule Technik) oder Meisterinnen und Meister Fachkräfte für Veranstaltungstechnik 3.4 Verwaltungsfachkräfte Um Schulleitungen und Lehrkräfte von organisatorischen und administrativen Aufgaben zu entlasten, kommen Verwaltungsfachkräfte u. a. mit folgenden Qualifikationen infrage: Verwaltungsfachangestellte bzw. ein erfolgreich bestandener Verwaltungslehrgang I oder mit einem entsprechenden Lehrgang beim niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung bzw. beim Berufsförderungswerk Bad Pyrmont Nachrangig kommen folgende Qualifikationen in Betracht: Kauffrauen und Kaufmänner für Büromanagement und Vorgängerberufe wie Fachangestellte für Bürokommunikation Bürokauffrauen und Bürokaufmänner Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Notarfachangestellte Bank- oder Industriekauffrauen und -kaufmänner Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 10 des RdErl. vom 1. August 2026 (SVBl. S. 420)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.