(zu § 6 Satz 2 ) Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt Tierärztliche Hochschule Hannover Vertiefung der wissenschaftlichen und der Verwaltungskenntnisse, insbesondere auf folgenden Gebieten: allgemeine und besondere Seuchenlehre; Ein- und Ausfuhrangelegenheiten, innergemeinschaftliches Verbringen; Pathologie der Tierseuchen; Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelhygiene, Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft einschließlich Milch; Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Parasitologie, Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Tierhygiene; Tierschutz; Tierarzneimittelwesen; Tierzucht, Erbpathologie; Tierernährung, Futtermittelrecht; Staatsrecht; Recht der Europäischen Union; Verwaltungsorganisation; allgemeines Verwaltungsrecht; Verwaltungsgerichtsbarkeit; fachbezogene Verwaltungs- und Rechtsvorschriften. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Aufbau und Funktion der Verwaltung, insbesondere der Veterinärverwaltung; Bearbeitung von Vorgängen, Erstellung von Entwürfen für Berichte, Verordnungen, Verwaltungsakte, Entscheidungen über Rechtsbehelfe; Überwachung nach dem Tierseuchenrecht, Tierarzneimittelrecht, Recht der Beseitigung tierischer Nebenprodukte, Tierschutzrecht, Lebensmittel- und Futtermittelrecht, Bedarfsgegenständerecht; Entnahme von Futtermittelproben; Staatsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Recht der Gefahrenabwehr, Rechtsvorschriften für die Veterinärverwaltung, sonstiges besonderes Verwaltungsrecht; Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Haushalts- und Personalangelegenheiten; Vertiefung der Kenntnisse in allen zur Anwendung kommenden Untersuchungsverfahren zur Diagnostik von Tierseuchen und Tierkrankheiten sowie der Kenntnisse über Untersuchungen nach den Rechtsvorschriften für die Veterinärverwaltung; Erstellung von Gutachten, Einweisung in die Aufgaben als Sachverständige und sachverständige Zeuginnen und Zeugen vor Gericht; Qualitätsmanagement in der Veterinärverwaltung. Untere Veterinärbehörde Maßnahmen gegen allgemeine und besondere Gefahren von Tierseuchen, Maßnahmen bei speziellen Tierseuchen, Maßnahmen bei Tierkrankheiten; Überwachung des Viehverkehrs, der Ein- und Ausfuhr und des innergemeinschaftlichen Verbringens; Zusammenarbeit mit der für die Gefahrenabwehr zuständigen Verwaltungsbehörde, Anordnung vorläufiger Maßnahmen; Abwicklung von Entschädigungs- und Beihilfefällen; Überwachung der Gewinnung, der Be- und Verarbeitung, der Herstellung, der Verpackung, der Lagerung, des Transports und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln; Überwachung der betrieblichen Eigenkontrollsysteme bei der Gewinnung, Be- und Verarbeitung, Herstellung, bei der Lagerung, beim Transport sowie beim Verkauf von Lebensmitteln; Organisation und Durchführung der Untersuchungen von Lebensmitteln einschließlich Einfuhruntersuchungen sowie Abrechnungsverfahren; Aus- und Fortbildung von Untersuchungspersonal; Überwachung zugelassener und registrierter Betriebe; Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren, der berufs- oder gewerbsmäßigen Anwendung von Tierarzneimitteln durch Nichttierärztinnen und Nichttierärzte und des Einsatzes von Fütterungsarzneimitteln; Entnahme von Tierarzneimittelproben; Maßnahmen aufgrund des Tierschutzgesetzes ; Erstellung von Berichten, Schriftsätzen und Gutachten; Bearbeitung von Rechtsbehelfen; Einweisung in die Aufgaben als Sachverständige und sachverständige Zeuginnen und Zeugen vor Gericht; Qualitätsmanagement; Zusammenarbeit mit Behörden, praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten, Organisationen, Verbänden und Personalvertretung; praktische Anwendung moderner Kommunikationsmittel in der Veterinärverwaltung; Strahlenschutz-, Katastrophenschutzangelegenheiten; Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung; Schlachttiertransporte, Betäubungsverfahren; Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, Abwasserbeseitigung. Niedersächsische Tierseuchenkasse Aufbau und Funktion der Niedersächsischen Tierseuchenkasse; Entschädigungen, Beihilfen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.