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Anlage 3 NAbfG - Anmeldeformular für die Entladung von Abfällen in Hafenauffangeinrichtungen

(zu § 35 Abs. 1 ) Hinweis : Für die Anmeldung darf auch ein Formular gleichen Inhalts in englischer Sprache verwendet werden. Mitteilung über die Entladung von Abfällen im Hafen: _____________________ Dieses Formular sollte gemeinsam mit dem entsprechenden gemäß MARPOL-Übereinkommen erforderlichen Öltagebuch, Ladungstagebuch, Mülltagebuch oder Müllbehandlungsplan an Bord des Schiffes mitgeführt werden.

  1. Angaben zum Schiff Name des Schiffes: Reeder oder Betreiber: IMO-Nummer: Unterscheidungssignal: MMSI-Nummer (Maritime Mobile Service Identity number - Kennnummer des mobilen Seefunkdienstes): Bruttoraumzahl: Flaggenstaat: Schiffstyp: □ Öltankschiff □ Chemikalientankschiff □ Massengutschiff □ Containerschiff □ sonstiges Frachtschiff □ Fahrgastschiff □ RoRo-Frachtschiff □ Sonstiges (bitte angeben)
  2. Angaben zu Häfen und Route Ort und Bezeichnung des Terminals: Letzter Hafen, in dem Abfälle entladen wurden: Anlaufdatum und -zeit: Datum der letzten Entladung: Auslaufdatum und -zeit: Nächster Entladehafen: Letzter Hafen und Staat: Person, die dieses Formular vorlegt (falls andere Person als die Kapitänin oder der Kapitän): Nächster Hafen und Staat (sofern bekannt):
  3. Art und Menge der Abfälle und Lagerkapazität Art Zu entladender Abfall (m 3 ) Maximale Lagerkapazität (m 3 ) Menge des an Bord verbleibenden Abfalls (m 3 ) Hafen, in dem der verbleibende Abfall entladen wird Geschätzte Abfallmenge, die zwischen Meldung und nächstem Anlaufhafen anfällt (m 3 ) Anlage I MARPOL-Übereinkommen - Öl Ölhaltiges Bilgenwasser Ölhaltige Rückstände (Schlamm) Ölhaltiges Tankwaschwasser Schmutziges Ballastwasser Ablagerungen und Schlämme aus der Tankreinigung Sonstiges (bitte angeben) Anlage II MARPOL-Übereinkommen - schädliche flüssige Stoffe (NLS) 1) Stoff der Gruppe X Stoff der Gruppe Y Stoff der Gruppe Z OS - Sonstige Stoffe Anlage IV MARPOL-Übereinkommen - Schiffsabwasser Anlage V MARPOL-Übereinkommen - Schiffsmüll A. Kunststoff B. Lebensmittelabfälle C. Haushaltsabfälle (z. B. Papier, Glas, Metall,) D. Speiseöl E. Asche aus Verbrennungsanlagen F. Betriebsabfälle (z. B. Filter- und Aufsaugmaterial) G. Tierkörper H. Fischfanggeräte I. Elektro- und Elektronik-Altgeräte J. Ladungsrückstände 2) nicht schädlich für die Meeresumwelt (nicht-HME) K. Ladungsrückstände 2) schädlich für die Meeresumwelt (HME) Anlage VI MARPOL-Übereinkommen - Luftverunreinigung durch Schiffe Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen und Ausrüstungsgegenstände, die solche Stoffe enthalten 3) Rückstände aus Abgasreinigungssystemen Andere Abfälle, die nicht unter das MARPOL-Übereinkommen fallen Passiv gefischte Abfälle Anmerkungen:
  4. Diese Angaben werden für die Zwecke der Hafenstaatkontrolle und andere Überprüfungen verwendet.
  5. Dieses Formular ist auszufüllen, es sei denn, dem Schiff wird gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/883 in Verbindung mit § 39 des Niedersächsischen Abfallgesetzes eine Ausnahme gewährt. 1) Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für den betreffenden schädlichen flüssigen Stoff. 2) Schätzwerte sind zulässig; Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für das feste Massengut. 3) Emissionen im Zuge der normalen Instandhaltungsarbeiten an Bord.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.