1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie des Landes Niedersachsen Zuwendungen für die Förderung von Projekten von Ausbildungsverbünden, die in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildung im Verbund durchführen. Die Förderung unterstützt die Ziele der Nationalen Allianz für Aus- und Weiterbildung. Gleichzeitig wird die im niedersächsischen "Bündnis Duale Berufsausbildung" verabschiedete Handlungsempfehlung zur Stärkung der Verbundausbildung aufgegriffen. Ziele sind der Zugang zur dualen und vollschulischen Berufsausbildung für Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerber mit besonderem Förderbedarf und Bewerberinnen und Bewerber mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere mit Fluchthintergrund, dabei ist die Ausbildung von Fachpraktikerinnen und Fachpraktikern ausdrücklich erwünscht, eine effektive Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Matching) in den regionalen Ausbildungsmärkten, eine bessere regionale Versorgung der Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerber mit betrieblichen Ausbildungsplätzen durch die Gewinnung von Betrieben für Ausbildung, die Sicherung und Verbesserung der Qualität der betrieblichen Ausbildung, durch die Teilhabe an der Ausbildung im Verbund eine Verbesserung der Ausbildungseignung kleiner und mittlerer Unternehmen und damit auch eine Erhöhung des Ausbildungsplatzpotenzials der ausbildenden Betriebe, die Steigerung der Ausbildungszahlen in Ausbildungsberufen mit besonderem Bedarf an Fachkräftenachwuchs, die Möglichkeit der Ausbildung im Verbund bei Einführung neuer Ausbildungsberufe und der Erwerb von interkultureller Kompetenz für Auszubildende durch Kooperation mit europäischen und internationalen Betrieben sowie durch Auslandsaufenthalte zu Inhalten der Berufsausbildung, zum Erwerb von Kenntnissen internationaler Betriebsabläufe und Wirtschaftsstrukturen sowie zur Verbesserung von beruflichen Sprachkenntnissen. 1.2 Die Gewährung der Zuwendung erfolgt gemäß den Regelungen der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.