2.1 Folgende nicht-produktive investive Vorhaben sind Gegenstand der Förderung: 2.1.1 Gefördert werden in der Fließgewässerentwicklung 2.1.1.1 naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich, 2.1.1.2 Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen als Beitrag zur Schaffung von Retentionsraum, zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur Schaffung von auentypischen Elementen oder zur Verminderung von Stoffeinträgen, 2.1.1.3 Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren. 2.1.2 Gefördert werden in der Seenentwicklung 2.1.2.1 naturnahe Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen (z. B. Habitatmaßnahmen, Anlage naturnaher Strukturen, Maßnahmen zur Nahrungsnetzsteuerung), 2.1.2.2 Reduzierung von Stoffeinträgen aus Punktquellen und diffusen Quellen im Zulauf (z. B. Zulaufverlegung, Anlage von Sedimentationsbecken, Retentionsbodenfiltern oder Schilfpoldern, Phosphoreliminationsanlagen), 2.1.2.3 ergänzende Maßnahmen als Beiträge zur nachhaltigen Sanierung von Stillgewässern durch z. B. Sedimententnahme, Sedimentbehandlung oder technische Vorhaben wie Tiefenwasserableitung, Tiefenwasserbelüftung, Phosphat-Fällung, 2.1.2.4 Verbesserung der Wasserretention (z. B. naturnahes Wasserstandsmanagement, Schaffung von Überflutungsbereichen). 2.1.3 Gefördert werden in der Entwicklung der Übergangs- und Küstengewässer 2.1.3.1 Herstellung von naturnahen Habitaten in Übergangs- und Küstengewässern, insbesondere Seegrasregeneration, sowie der Durchgängigkeit, 2.1.3.2 Wiederherstellung einer naturnahen Tidedynamik (z. B. Herstellung von Tidepoldern), 2.1.3.3 Verringerung des Nährstoffeintrags in die Küstengewässer, 2.1.3.4 Wiederherstellung einer naturnahen Sedimentdynamik der Übergangsgewässer. 2.1.4 Gefördert werden sonstige i. S. des Zuwendungszwecks erforderliche Ausgaben, die im sachlichen Zusammenhang mit den nicht-produktiven investiven Vorhaben nach den Nummern 2.1.1 bis 2.1.3 stehen, wie
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.