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Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG)

In der Fassung vom 14. November 2019 (Nds. GVBl. S. 316)

(1)Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
  1. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) Inhaltsübersicht §§ Geltungsbereich 1 Erster Teil Vollstreckung wegen Geldforderungen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Vollstreckungsurkunden, Vollstreckungsschuldnerin, Vollstreckungsschuldner 2 Voraussetzungen der Vollstreckung 3 Mahnung 4 Vertretung des Vollstreckungsgläubigers 5 Vollstreckungsbehörden 6 Gütliche und zügige Erledigung 6a Vollstreckungshilfe 7 Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte 8 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher 8a Durchsuchen von Wohnungen und sonstigem Besitztum 9 Anwendung unmittelbaren Zwangs 10 Hinzuziehung von Zeuginnen und Zeugen 11 Vollstreckung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen 12 Niederschrift 13 Aufforderungen und Mitteilungen der Vollstreckungsbeamtin oder des Vollstreckungsbeamten 14 Vollstreckung gegen eine Ehegattin, einen Ehegatten, eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner 15 Vollstreckung gegen Nießbraucher 16 Vollstreckung nach dem Tod der Vollstreckungsschuldnerin oder des Vollstreckungsschuldners 17 Vollstreckung gegen Erbinnen und Erben 18 Sonstige Fälle beschränkter Haftung 19 Vollstreckung gegen Personenvereinigungen 20 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts 21 Vermögensermittlung, Auskunftspflicht 21a Ermittlung des Aufenthaltsortes der Vollstreckungsschuldnerin und des Vollstreckungsschuldners 21b Vermögensauskunft 22 Sofortige Abnahme der Vermögensauskunft 22a Weitere Vermögensermittlung 22b Eintragung in das Schuldnerverzeichnis 22c Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen 23 Vorläufiger Vollstreckungsschutz 24 Erteilung von Urkunden 25 Rechte dritter Personen 26 Zweiter Abschnitt Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
  2. Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften Pfändung 27 Wirkung der Pfändung 28 Pfand- und Vorzugsrechte dritter Personen 29 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen 30
  3. Unterabschnitt Vollstreckung in Sachen Verfahren bei Pfändung 31 Ungetrennte Früchte 32 Anschlusspfändung 33 Verwertung durch Versteigerung, Zahlungswirkung der Geldpfändung 34 Versteigerungstermin 35 Zuschlag 36 Mindestgebot 37 Einstellung der Versteigerung 38 Wertpapiere 39 Namenspapiere 40 Versteigerung ungetrennter Früchte 41 Besondere Verwertung 42 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen 43 Verwertung bei mehrfacher Pfändung 44
  4. Unterabschnitt Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte Pfändung einer Geldforderung 45 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung 46 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung 47 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren 48 Pfändung fortlaufender Bezüge 49 Einziehungsverfügung 50 Wirkung der Einziehungsverfügung 51 Erklärungspflicht der Drittschuldnerin oder des Drittschuldners 52 Andere Art der Verwertung 53 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen 54 Unpfändbarkeit von Forderungen 55 Mehrfache Pfändung einer Forderung 56 Vollstreckung in andere Vermögensrechte 57 Dritter Abschnitt Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen Verfahren 58 Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger 59 Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften - aufgehoben - 60 - aufgehoben - 61 - aufgehoben - 62 - aufgehoben - 63 Dinglicher Arrest 64 Verwertung von Sicherheiten 65 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung 66 Kosten 67 Kostenbeitrag bei Vollstreckungshilfe 67a Kostenerstattung bei Amtshilfe 67b - aufgehoben - 68 - aufgehoben - 69 Zweiter Teil Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen Anwendung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes 70 Besondere Vorschriften für die Herausgabe von Sachen 71 Öffentlich-rechtliche Verträge 72 Kosten 73 Kirchliche Satzungen und Verwaltungsakte 74 Dritter Teil Schlussvorschriften Einschränkung von Grundrechten 75 Verweisungen 76 Entscheidungen der ordentlichen Gerichte 77 - aufgehoben - 78 Besonderer Vollstreckungstitel 79 Übergangsvorschriften 80 - aufgehoben - 81 - aufgehoben - 82
(1)Red. Anm.: Neubekanntmachung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Vom
  1. November 2019 (Nds. GVBl. S. 316) Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom
  2. September 2019 (Nds. GVBl. S. 258) wird nachstehend der Wortlaut des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 2 Juni 1982 (Nds. GVBl. S. 139) in der ab dem
  3. Oktober 2019 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Bekanntmachung vom
  4. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 238), des Artikels 3 des Gesetzes vom
  5. April 2011 (Nds. GVBl. S. 104), des Artikels 1 des Gesetzes vom
  6. Juli 2014 (Nds. GVBl. S. 211), des Artikels 1 des Gesetzes vom
  7. Februar 2017 (Nds. GVBl. S. 16), des Artikels 3 § 5 des Gesetzes vom
  8. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 88) und des Artikels 1 des Gesetzes vom
  9. September 2019 (Nds. GVBl. S. 258) bekannt gemacht.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.