1.1 Grundsätze Der einheitliche integrierte geodätische Raumbezug wird durch das Landesbezugssystem realisiert. Das Landesbezugssystem wird nach § 1 Abs. 1 NVermG landesweit flächendeckend vorgehalten, um für jeden Punkt der Landesfläche die Lage, Position, Höhe und Schwere in einem einheitlichen geodätischen System bestimmen zu können. Das Landesbezugssystem hat eine Basisfunktion für raumbezogene Informationen, die dauerhaft zu gewährleisten ist. Nach § 1 Abs. 3 NVermG haben Behörden und andere Stellen des Landes eigene raumbezogene Informationen auf das Landesbezugssystem zu gründen (Referenzgebot). Damit wird die Voraussetzung für die Bereitstellung in der Geodateninfrastruktur nach § 5 Abs. 1 NGDIG erfüllt. Das Landesbezugssystem wird auf der Grundlage bundesweit einheitlicher Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) geführt. Es ist in den einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens der Bundesrepublik Deutschland eingebunden. Das Landesbezugssystem ist mit den europäischen Raumbezugssystemen sowie den internationalen geodätischen Netzen zu verknüpfen. Das Landesbezugssystem ist so zu realisieren, zu führen und bereitzustellen, dass es für die aktuelle, flächendeckende und zuverlässige Erhebung und Führung von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters, der Geotopografie und des Raumbezugs geeignet ist. Es dient der Georeferenzierung raumbezogener Fachdaten z. B. aus dem Umweltbereich, der Wasserwirtschaft, dem Verkehrssektor oder der Ver- und Entsorgung. Darüber hinaus dient es den Anwendungen in der Hydrografie, Land- und Fortwirtschaft, Ortung und Navigation, Hochwasser- und Küstenschutz und dem Katastrophenschutz. Das Landesbezugssystem ist als Grundlage für weiterführende Lage-, Höhen- und Schweremessungen, Ingenieurvermessungen und Deformationsanalysen geeignet. Es dient der Erforschung der Figur der Erde und der Gestalt von Teilen der Erdoberfläche sowie des äußeren Erdschwerefeldes. Es trägt zur Analyse geodynamischer Prozesse bei. 1.2 Definitionen Das Landesbezugssystem wird durch dauerhaft vermarkte Vermessungspunkte (Festpunkte) realisiert, deren Koordinaten, Höhen und Schwerewerte mit geodätischen Methoden bestimmt sind und die im Nachweis des Landesbezugssystems unter einer eindeutigen Punktkennung (Anlage 1) geführt werden. Die Festpunkte bilden homogene Festpunktfelder und sind entsprechend ihrer Ordnung klassifiziert. Die Raum-, Höhen- und Schwerebezugssysteme werden im hochpräzisen dreidimensionalen geodätischen Grundnetz sowie im Referenzstationsnetz kombiniert und im Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeld geführt. Der geodätische Raumbezug wird durch fünf Festpunktarten realisiert: Geodätische Grundnetzpunkte (GGP), Lagefestpunkte (LFP), Höhenfestpunkte (HFP), Schwerefestpunkte (SFP), Referenzstationspunkte (RSP). Die Festpunktfelder umfassen sowohl Festpunkte, die ein Teil des bundesweit einheitlichen integrierten Raumbezugs sind, als auch weitere landesspezifisch erforderliche Festpunkte. Zu den bundesweit einheitlich definierten Festpunkten gehören die GGP, die Höhenfestpunkte
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.