Spalte A, B Zeile a, b A 1 A 2 F 2) G H I J K 6) L M N O 1) P 3) X Y Bewirtschaftungsbedingungen Keine Düngung Maximal zwei Weidetiere/ha vom
- bis
- Maximal zwei Weidetiere/ha vom
- bis
- Keine Mahd zwischen dem
- und
- Mahd maximal zweimal pro Jahr Düngung maximal 80 kg N/ ha/a Keine Mahd zwischen dem
- und
- Keine Portions- und Umtriebsweide Keine organische Düngung Mahd einseitig oder von innen nach außen Randstreifen/ Schonfläche auf 10 % der bewilligten Fläche vom 1.
- bis 31.
- Punktwerte EA + AUKM Punktwerte EA Punktwerte einzelner Auflagen/ Bewirtschaftungsbedingungen Abweichende Punktwerte bei Kombination mit kompensatorisch wirkenden Auflagen/ Bewirtschaftungsbedingungen Eintrag Punkte Eintrag Punkte Moorboden Mineralboden a Keine maschinelle Bodenbearbeitung vom
- bis zur ersten Nutzung 6 4 b 1) Keine Grünlanderneuerung, auch wenn Nachsaat als Übersaat zulässig ist 7 2 c Übersaat nur mit standorttypischen Gräsern 5 4 d 1) 7) Keine chemischen Pflanzenschutzmittel 3 2 e 1) Keine Einebnung oder keine Planierung 3 0 f 2) Keine Düngung 24 4) g Maximal zwei Weidtiere/ha vom
- bis
- 23 4 h Maximal zwei Weidtiere/ha vom
- bis
- 21 3 0 i Keine Mahd vom
- bis
- 22 4) 5 4) 0 0 j Mahd maximal zweimal pro Jahr 20 0 0 0 0 k 5) Düngung maximal 80 kg N/ha/a 12 4) 0 0 0 0 0 l Keine Mahd vom
- bis
- 12 4) 2 4) 0 0 0 3 4) 3 4) m Keine Portions- oder Umtriebsweide 8 0 3 4 3 0 5 4 n Keine organische Düngung 12 0 6 7 6 7 6 6 7 o 1) Mahd einseitig oder von innen nach außen 3 2 0 0 3 3 3 3 3 3 p 3) Randstreifen/ Schonfläche auf 10 % der bewilligten Fläche vom
- bis
- 4 2 4 4 2 2 3 2 4 4 4 q Erhöhte Wasserstandshaltung (1.
- bis
- 5.), aktive Zuwässerung (
- bis
- 5.) 6) 40 16 17 19 18 20 28 28 32 28 37 36 Summe der Punkte aller Auflagen/Bewirtschaftungsbedingungen: Punktwert der Bewilligung nach Richtlinie AUKM (Spalte X abzüglich Spalte Y); Entgelthöhe pro Punkt = 13,00 EUR 1) Nachrichtliche Darstellung. Wird im Rahmen der Richtlinie AUKM nicht angewendet. 2) Bei Bezugnahme auf die Bedingung "f - keine Düngung" kann zusätzlich nur die jeweils erste der Auflagen "g" bis "l" berücksichtigt werden, die in der Bewilligung enthalten ist. 3) Das zeitlich befristete Mahdverbot gilt im Rahmen der Richtlinie AUKM auch bei Beweidung oder sonstiger Nutzung. 4) Dargestellt ist der maximale Punktwert. Bei der Kombination mit anderen Fördermaßnahmen erfolgt zur Vermeidung einer Doppelförderung ggf. eine Verringerung der Punktzahl. 5) Im Rahmen der Richltinie AUKM angewandt für die Bewirtschaftungsbedingung "Düngung erst nach dem ersten Schnitt". 6) Es handelt sich u. a. um An-/Einstaue von Gräben, Grüppen, Schaffung von Blänken gemäß eines von der zuständigen UNB genehmigten An-/Einstauprotokolls (Anlage 12). 7) Gilt nur in Niedersachsen. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
- Januar 2028 durch Nummer 8 des RdErl. vom
- August 2023 (Nds. MBl. S. 806)