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Abschnitt 1 NBhVOBrEKrFrühErkRdErl 2026

In Abschnitt I ist Buchstabe A in folgender Fassung anzuwenden: "A) Früherkennung für Personen, die mit einem erhöhten Risiko der Erkrankung an Brust- oder Eierstockkrebs erblich belastet sind

  1. Beihilfefähig sind Aufwendungen für Risikofeststellung, Aufklärung und interdisziplinäre Beratung 1.1 durch ein Familiäres Brust- und Eierstockkrebs-Zentrum (FBREK-Zentrum) bis zur Höhe von 1 006 EUR (15 × Nummer 85 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte analog zum 2,3fachen Faktor) oder 1.2 durch einen Kooperationspartner eines FBREK-Zentrums, 1.2.1 sofern keine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum erfolgt, bis zur Höhe von 470 EUR (7 × Nummer 85 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte analog zum 2,3fachen Faktor) oder 1.2.2 sofern noch eine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum erfolgt, bis zur Höhe von 604 EUR (9 × Nummer 85 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte analog zum 2,3fachen Faktor).
  2. Beihilfefähig sind Aufwendungen 2.1 für eine diagnostische genetische Untersuchung (Indextestung) für eine Indexperson bis zur Höhe von 6 972 EUR (26 × Nummer 3 926 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte analog zum 1,15fachen Faktor), 2.2 für eine prädiktive genetische Untersuchung einer gesunden Person auf eine mutierte Gensequenz bis zur Höhe von 537 EUR (2 × Nummer 3 926 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte analog zum 1,15fachen Faktor), 2.3 für eine Genpanel-Untersuchung zur Komplettierung der Indextestung bis zur Höhe von 5 095 EUR (19 × Nummer 3 926 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte analog zum 1,15fachen Faktor) und 2.4 für eine bioinformatische Auswertung bis zur Höhe von 939 EUR (14 × Nummer 85 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte analog zum 2,3fachen Faktor). Die Leistungen nach den Nummern 2.1 bis 2.4 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
  3. Beihilfefähig sind Aufwendungen für intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen bis zur Höhe von 671 EUR (10 × Nummer 85 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte analog zum 2,3fachen Faktor) einmal je Kalenderjahr.
  4. Beihilfefähig sind Aufwendungen für ein Entscheidungscoaching von Hochrisikopersonen durch spezialisiert Pflegende bis zur Höhe von 135 EUR (2 × Nummer 85 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte analog zum 2,3fachen Faktor).
  5. Beihilfefähig sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Feststellung des Wegfalls des erhöhten Risikos bei Nicht-Erkrankten mit der Folge der Beendigung der intensivierten Früherkennung bis zur Höhe von 604 EUR (9 × Nummer 85 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte analog zum 2,3fachen Faktor), sofern die Pauschale nach Nummer 3 im laufenden Kalenderjahr nicht bereits berechnet worden ist.
  6. Die Aufwendungen sind nur beihilfefähig, wenn die Leistungen in einer der folgenden Einrichtungen erbracht werden: Berlin Charité-Universitätsmedizin Berlin, Brustzentrum Dresden Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Düsseldorf Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Universitätsklinikum Düsseldorf Erlangen Universitätsklinikum Erlangen, Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum Frankfurt a. M. Universitätsklinikum Frankfurt, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Freiburg im Breisgau Universitätsklinikum Freiburg, Institut für Humangenetik Göttingen Universitätsmedizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum Greifswald Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald Halle Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie Hamburg Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie, Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf Hannover Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover Heidelberg Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg Kiel Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Kiel Köln Universitätsklinikum Köln, Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs Leipzig Universitätsklinikum Leipzig, Institut für Humangenetik Lübeck Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs Magdeburg Universitätsklinikum Magdeburg, Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs Mainz Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und Klinik für Frauengesundheit München Technische Universität München, Klinikum rechts der Isar, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde Ludwig-Maximilians-Universität München, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde Münster Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs Münster, Klinik für Medizinische Genetik, Universitätsklinikum Münster Regensburg Universitätsklinikum Regensburg, Institut für Humangenetik Tübingen Zentrum für familiären Brust und Eierstockkrebs, Institut für Medizinische Genetik und Angewandte Genomik, Universitätsklinik Tübingen Ulm Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm Würzburg Institut für Humangenetik der Universität Würzburg." Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
  7. Januar 2032 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom
  8. März 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 112)

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