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Gesetz über den Staatsgerichtshof (NStGHG)

Vom

  1. Juli 1996 (Nds. GVBl. S. 342 - VORIS 11130 02 00 00 000 -) Zuletzt geändert durch Gesetz vom
  2. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 424) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Redaktionelle Inhaltsübersicht §§ Erster Teil Verfassung, Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs Stellung, Zusammensetzung 1 Wählbarkeit 2 Wahl 3 Ernennung, Amtseid 4 Rechtsstellung der Mitglieder 5 Entlassung 6 Stellvertretende Mitglieder 7 Zuständigkeit 8 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Beratung, Abstimmung 9 Vertretung, dienstrechtliche Befugnisse 10 Geschäftsstelle 11 Zweiter Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften Anwendung von Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung 12 Elektronischer Rechtsverkehr, elektronische Aktenführung 12a Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit 13 Recht der Akteneinsicht 14 Äußerungsberechtigte 15 Mündliche Verhandlung, Urteil, Beschluss 16 Rechts- und Amtshilfe 17 Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige 18 Verbindlichkeit der Entscheidung 19 Einstweilige Anordnungen 20 Kosten und Auslagen 21 Dritter Teil Besondere Verfahrensvorschriften Erster Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 1 (Wahlprüfungs- oder Feststellungsverfahren) Beschwerdeverfahren 22 Zweiter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nrn. 2 und 3 (Anklage gegen ein Mitglied des Landtages oder der Landesregierung) Anklage 23 Durchführung des Verfahrens, Rücknahme der Anklage 24 Entscheidung 25 Dritter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 4 (Antrag eines Mitglieds der Landesregierung) Antragsschrift, Verfahren 26 Vierter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 5 (Prüfung des Untersuchungsauftrages) Vorlage 27 Äußerungsberechtigte 28 Entscheidung 29 Fünfter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 6 (Organstreitigkeiten) Verfahren 30 Sechster Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 7 (Streitigkeiten bei der Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheiden) Antragsbefugnis, Fristen 31 Äußerungs- und Beitrittsberechtigte 32 Siebenter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 8 (abstrakte Normenkontrolle) Antrag 33 Entscheidung 34 Achter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 9 (konkrete Normenkontrolle) Vorlage, Verfahren, Entscheidung 35 Neunter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 10 (kommunale Verfassungsbeschwerde) Antrag, Verfahren, Entscheidung 36 Zehnter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 8 Nr. 11 (Beschwerde gegen die Nichtanerkennung als Partei zur Landtagswahl) Beschwerdeverfahren, Entscheidung 36a Vierter Teil Schlussvorschriften Änderung von Gesetzen 37 38 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 39

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.