← Deutschland

Anlage 2 EPS/EDR-EPSRdErl - Scoring-Modell für die Antragstellung zur Rezertifizierung als "Euregioprofilschule/EDR Euregioprofilschule in Niedersachs

Erläuterung: Das Scoring-Modell weist sechs Kriterien laut Nr. 2 des RdErl. "Euregioprofilschule/EDR-Euregioprofilschule in Niedersachsen" sowie zusätzliche Angaben zu bereits durchgeführten und künftig geplanten Maßnahmen und Aktivitäten laut Nr. 3 des RdErl. aus. Die antragstellende Grundschule kann sich mit diesem Modell selbst einschätzen. Es ist außerdem die Grundlage für die Prüfung des Antrags durch die Prüfungskommission, die die Kriterien und zusätzlichen Angaben anwendet. Die maximal erreichbaren Punkte für die einzelnen Kriterien und die zusätzlichen Angaben sind in der ersten Spalte angegeben. In der folgenden Spalte wird die Selbsteinschätzung der Schule eingetragen. In die letzten beiden Spalten werden die Anmerkungen der Schule aus dem letzten Antrag übernommen bzw. Angaben zu Entwicklungen und Veränderungen in den letzten fünf Jahren angegeben. Es sind digitale Unterlagen einzureichen, die die euregionale Ausrichtung der Schule und ihre diesbezüglichen Aktivitäten belegen, wie z.B. Auszüge aus dem Schulprofil, Schulprogramm, bzw. Leitbild, Arbeitsplänen, Publikationen, Begegnungsaktivitäten, Arbeitsberichten. Die jeweilige Punktzahl wird auf der Grundlage der Angaben im letzten Antrag und der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen und Entwicklungen sowie der künftigen Planungen vergeben. 100 Punkte sind maximal erreichbar. Eine Schule muss, damit sie die Zusatzbezeichnung "Euregioprofilschule/EDR Euregioprofilschule in Niedersachsen" weiterhin verwenden darf, insgesamt mindestens 75 Punkte erreichen. Zum Formular: Bitte nehmen Sie Eingaben nur in den blau umrandeten Feldern vor. Beantragende Schule: (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) Homepage: Schulleitung: Kriterien Maximalpunktzahl Punktzahl aufgrund der Selbsteinschätzung der Schule Von der Kommission festgesetzte Punktzahl Angaben aus dem letzten Antrag Angaben zu Veränderungen / Entwicklungen in den letzten fünf Jahren

  1. Verankerung der euregionalen Ausrichtung in der Schule 20 Der euregionale Gedanke findet sich im Schulprofil, Schulprogramm bzw. Leitbild wieder. Der euregionale Gedanke wird in den schulinternen Arbeitsplänen, insbesondere im Sachunterricht, fortgesetzt. Auf die euregionale Ausrichtung weist die Schule öffentlich hin (z.B. auf ihrer Schulwebsite). Im Kollegium gibt es mindestens eine Person (Lehrkraft /pädagogische/r Mitarbeiter/in) mit ausreichenden Kenntnissen der Nachbarsprache Niederländisch. Die Schule benennt eine Lehrkraft/eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in als Ansprechpartner/in für das Euregioprofil.
  2. Die Schule benennt eine Lehrkraft/eine/n pädagogische/n Mitarbeiter/in als Ansprechpartner/in für das Euregioprofil. Nachbarsprachangebot / -begegnung Sensibilisierung für das Nachbarsprachangebot 15 An der Schule gibt es ein kontinuierliches und dokumentiertes Nachbarsprachangebot auf Niederländisch. Nachbarsprachliche Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Grundschulzeit mindestens erwerben sollten, sind definiert worden. Die Schule bietet ihren Schülerinnen und Schülern den Erwerb eines Euregioprofil-Zertifikats an. Dafür müssen die Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Schulhalbjahre an einer Sprachbegegnung "Niederländisch" nachweisen können. Mobilität Direkte Begegnung, persönliche Interaktion mit niederländischen Schülerinnen und Schülern 15 Die Schule bietet Schülerinnen und Schülern mindestens einmal im Schuljahr die Möglichkeit einer persönlichen Begegnung mit Schülerinnen und -schülern aus den Niederlanden. Die Schule bietet den Schülerinnen und Schülern während ihrer Grundschullaufbahn mindestens einmal die Möglichkeit, in den Niederlanden eine gemeinsame Aktivität mit/an einer Schule durchzuführen. Eine Partnerschaft mit einer Schule in den Niederlanden wird angestrebt, sofern noch nicht vorhanden. Euregiowissen/ Euregiokenntnis Vermittlung interkulturellen Bewusstseins im Fach- und Sachunterricht 15 Die Schule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern in verschiedenen Fächern, auf jeden Fall aber im Sachunterricht, ein interkulturelles, überregionales Bewusstsein sowie die besondere Kenntnis über das Nachbarland - die Niederlande - und seine Kultur. Die Schule dokumentiert, welche Themen sie unter euregionaler Perspektive in die Inhalte des Fachunterrichts integriert. In wenigstens zwei Schulhalbjahren wird mindestens je ein Thema im Fachunterricht unter grenzüberschreitender ("euregionaler") Perspektive ausführlich bearbeitet.
  3. Portfolio 10 Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Erfahrungen, Arbeitsproben und Reflektionen und sammeln diese in einem kontinuierlich wachsenden Portfolio. Säule 1 SPrache: z. B. Geschichten, Bilder, Fotos, Tonaufnahmen... Säule 2 Begegnung: z. B. Briefe, Bericht, Fotoreportage, Plakat, Film... Säule 3 Wissen: z. B. durch Erstellen eines individuellen Produktes (Bild, Präsentation, Plakat...)
  4. Vernetzung 5 Die Schule wirkt als Multiplikatorin der euregionalen Idee und arbeitet mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern der Nachbarschaftsregion zusammen. Vernetzungsangebote, wie Studientage, Nachbarsprachtreffen, Clustertreffen o.Ä., werden aktiv wahrgenommen.
  5. Personalentwicklung und -qualifizierung 5 Im Fortbildungskonzept der Schule findet Fortbildung in europäischen, insbesondere euregionalen Themen, in interkultureller Bildung, der niederländischen Sprache und in Bezug auf Austauschmaßnahmen besondere Berücksichtigung.
  6. Qualitätssicherung 5 Die Aktivitäten der Schule werden in Hinsicht auf den euregionalen Schwerpunkt in der schulischen Gesamtplanung angemessen berücksichtigt und intern evaluiert. Die Digitalisierung mit ihren Möglichkeiten wird zur Förderung der euregionalen Kommunikation genutzt.
  7. Dokumentation ausgewählter zurückliegender Maßnahmen und Aktivitäten, die im Antrag noch keine Berücksichtigung gefunden haben 5
  8. Darstellung geplanter Maßnahmen und Aktivitäten, die im Antrag noch keine Berücksichtigung gefunden haben 5 Summe: 100 Entscheidung über die Zertifizierung als Euregioprofilschule/EDR Euregioprofilschule in Niedersachsen Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
  9. August 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom
  10. Juli 2025 (SVBl. S. 506)

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.