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Abschnitt 5 GflWERdErl - Rasse-, Zier- und Hobbygeflügel

Vom Wirtschaftsgeflügel unterscheidet sich das Rasse-, Zier- und Hobbygeflügel durch die Vielfalt der gehaltenen Geflügelarten und Rassen. Rasse- und Ziergeflügel kennzeichnet sich zusätzlich durch die Beringung oder eine einzeltierspezifische Kennzeichnung mit Flügelmarken. Bei der Wertermittlung ist zwischen Rasse-, Zier- und Hobbygeflügel zu unterscheiden. Zum Rassegeflügel zählen Tiere der im Rasseverzeichnis des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e. V. (BDRG) aufgenommenen Rassen, die zu Zuchtzwecken gehalten werden und einzeltierspezifisch (siehe oben) gekennzeichnet sind. Die Merkmale der einzelnen Rassen sind im Rassegeflügel- und Taubenstandard des BDRG festgelegt. Zudem ist der Halter einem dem BDRG angeschlossenen Geflügelzuchtverband angeschlossen. Im Fall von Zuchttieren zur Erhaltung von Rassen ist eine Mitgliedschaft in einem dem BDRG angeschlossenen Geflügelzuchtverband, eine regelmäßige bestandseigene Reproduktion mit Einzeltierkennzeichnung sowie mindestens ein bestätigter Zuchtwert für die betreffenden Tiere aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. Zum Ziergeflügel gehört Geflügel, welches im Ziergeflügelstandard des BDRG gelistet ist, in der Obhut des Menschen als Haustier gehalten wird und nicht der Lebensmittelproduktion dient. Zum Hobbygeflügel zählen Tiere in nicht-gewerblichen Kleinsthaltungen, die in kleiner Anzahl zur Verwendung der Erzeugnisse im eigenen Haushalt gehalten werden. Nachfolgende Werte können grundsätzlich nur für beringtes Rassegeflügel zur Anwendung kommen: Art Grundwert Eintagsküken Aufschlag je Lebenswoche Alter über sechs Monate Truthühner 5,00 EUR 1,70 EUR bis 50,00 EUR Perlhühner 4,00 EUR 1,35 EUR bis 40,00 EUR Rassegänse 5,00 EUR 1,70 EUR bis 50,00 EUR Rasseenten, groß 4,00 EUR 1,35 EUR bis 40,00 EUR Rasseenten, klein 3,00 EUR 1,35 EUR bis 30,00 EUR Hühner 4,00 EUR 1,35 EUR bis 40,00 EUR Zwerghühner einschließlich Japanische Wachteln 3,00 EUR 1,05 EUR bis 30,00 EUR Schwere Zwerghühner 3,50 EUR 1,25 EUR bis 35,00 EUR Rassetauben 3,00 EUR 0,84 EUR bis 25,00 EUR Der Zuchtstand (Ausstellungserfolge) hat einen direkten Einfluss auf den Wert der Tiere. Die Züchterin oder der Züchter hat hierüber Nachweise (z. B. Bewertungskarte, Ringnummer) vorzulegen. Die in der Tabelle genannten Werte können nur Tiere erreichen, mit denen nachweislich Zuchtarbeit geleistet wurde. Zuchtarbeit kann nachgewiesen werden durch: Ausstellungserfolge, die mit mindestens einmal sehr gut (sg) beurteilt wurden oder Mitgliedschaft im Zuchtbuch oder im Einzelfall auf andere Weise. Für Tiere eines Mitglieds im Zuchtbuch erhöhen sich die oben genannten Werte um 20 %. Die Mitgliedschaft ist durch eine Bescheinigung eines dem BDRG angeschlossenen Geflügelzuchtverbandes nachzuweisen. Arten, die im Rassegeflügelverzeichnis des BDRG aufgenommen sind und mit unbefriedigend (u), befriedigend (b) oder gut (g) eingestuft sind oder keine einzeltierspezifische Kennzeichnung haben, sind wie Hobbygeflügel zu bewerten. Dies gilt nicht für Nachzuchttiere, die aus Altersgründen noch nicht beringt wurden. Unberingte Tauben und Tauben, die keiner speziellen Fleisch- oder Masttaubenrasse angehören (z. B. Hubbel, Nutzking), können einen gemeinen Wert von bis zu 3,00 EUR erreichen. Bei Ziergeflügel ist in Rücksprache mit der Tierseuchenkasse eine einzelfallbezogene Wertermittlung durchzuführen und mit einem dem BDRG angeschlossenen niedersächsischen Landesverband der Rassegeflügelzüchter abzustimmen. Es gilt der ermittelte Wert zum Todeszeitpunkt. Hobbygeflügel wird zum Einkaufspreis entschädigt. Dieser muss belegt werden. Liegt kein Beleg vor, wird der aktuelle Einkaufswert einer Braun- oder Weißlegerjunghenne zugrunde gelegt. Für Masttiere wird der gemeine Wert wie bei Wirtschaftsmastgeflügel ermittelt. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 7 des RdErl. vom 1. September 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 501)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.