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Anlage 3 KOVerm - Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 1

(zu § 2 Abs. 1 Satz 2) Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt. Nr. Gegenstand Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 1 2 3 1 Geobasisdaten des ALKIS 1.1 Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10 50 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4 1.2 Abgabe einer Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 50 % der Gebühr nach Nr. 2.2 1.3 Ergänzung einer Standardpräsentation nach Nr.1.1 oder Präsentation nach Nr. 1.2 nach Zeitaufwand 1.4 Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten 1.4.1 ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben, je Grundbuchkennzeichen 10 % der nach Nr. 2.5.1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro 1.4.2 ALKIS-Datensätze Hauskoordinaten Anmerkung zu Nr. 1.4.1 und 1.4.2: Die Mindestgebühr ist bei gleichzeitiger Bereitstellung nach Nr. 1.4.1 und 1.4.2 nur einmal zu erheben. 10 % der nach Nr. 2.5.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro 1.4.3 im NBA-Verfahren 1.4.3.1 Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr nach Nr. 2.6.1 1.4.3.2 Erstmalige Bereitstellung ALKIS-Datensätze 10 % der nach Nr. 2.6.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro 1.4.3.3 Aktualisierung 50 % der Gebühr nach Nr. 2.6.3 2 Geobasisdaten des ATKIS 2.1 Abgabe von Topographischen Karten oder der Übersichtskarte nach Nr. 3.1 oder 3.2 2.2 Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten 2.2.1 digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFF nach Nr. 3.3.2 2.2.2 orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten 30 % der nach Nr. 3.3.1 oder 3.3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro 3 Geobasisdaten des AFIS 3.1 Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben 65 % der Gebühr nach Nr. 4.1 3.2 Bereitstellung von digitalen AFIS-Datensätzen 30 % der Gebühr nach Nr. 4.3, mindestens 60,00 Euro 4 Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste 4.1 Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr nach Nr. 5.1.1 oder 5.2.1 4.2 Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster 4.2.1 Standardpräsentation (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10) 10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4 4.2.2 Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 10 % der Gebühr nach Nr. 2.2 4.2.3 Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 4.3 Abruf über Geodatendienste 4.3.1 Eigentumsangaben, je Flurstück, je Abruf (z. B. GetFeatureInfo). 70 % der nach Nr. 5.2.2 zu bemessenden Gebühr 5 Objekt- und Netzpunkte des Liegenschaftskatasters, Amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens 50 % der Gebühr nach Nrn. 7.1 bis 7.2 und 100 % der Gebühr nach Nr. 7.3 6 Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (gemäß Anlage 1 Nr. 18), je Auftrag nach Nr. 18

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.