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Anlage BauGOPZRdErl 2025 - Tabelle des Rohbauwertes je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

___________________________________________________ Nr. Gebäudearten Rohbauwert EUR/m 3 ___________________________________________________

  1. Wohngebäude 201
  2. Wochenendhäuser 178
  3. Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 273
  4. Schulen 257
  5. Kindertageseinrichtungen 231
  6. Hotels, Pensionen, Heime und Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 231
  7. Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten 270
  8. Krankenhäuser 300
  9. Versammlungsstätten 231
  10. Hallenbäder 249
  11. Verkaufsstätten mit nicht mehr als 50 000 m 3 Brutto-Rauminhalt in eingeschossigen Gebäuden 11.1 bis 2 000 m 3 Brutto-Rauminhalt 71 11.2 der 2 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m 3 62 11.3 der 5 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 48
  12. Verkaufsstätten mit nicht mehr als 5 000 m 3 Brutto-Rauminhalt in mehrgeschossigen Gebäuden 12.1 Verkaufsstätten in einem Geschoss und sonstigen Nutzungen mit Aufenthaltsräumen in den übrigen Geschossen 153 12.2 Verkaufsstätten in mehr als einem Geschoss 274
  13. Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 169
  14. Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind 200
  15. Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind 239
  16. Tiefgaragen 276
  17. Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude und Sporthallen mit nicht mehr als 50 000 m 3 Brutto-Rauminhalt, soweit sie eingeschossig sind 17.1 bis 2 000 m 3 Brutto-Rauminhalt 17.1.1 Bauart schwer 1) 87 17.1.2 sonstige Bauart 71 17.2 der 2 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m 3 17.2.1 Bauart schwer 1) 75 17.2.2 sonstige Bauart 62 17.3 der 5 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 17.3.1 Bauart schwer 1) 62 17.3.2 sonstige Bauart 48
  18. Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit jeweils nicht mehr als 50 000 m 3 Brutto-Rauminhalt, soweit sie mehrgeschossig sind 182
  19. Stallgebäude 2) 19.1 bis 2 000 m 3 Brutto-Rauminhalt 19.1.1 Bauart schwer 1) 84 19.1.2 sonstige Bauart 60 19.2 der 2 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5 000 m 3 19.2.1 Bauart schwer 1) 69 19.2.2 sonstige Bauart 55 19.3 der 5 000 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 19.3.1 Bauart schwer 1) 55 19.3.2 sonstige Bauart 44
  20. Gebäude zur Lagerung landwirtschaftlicher Produkte 2) 44
  21. Gebäude zum Abstellen landwirtschaftlicher Maschinen oder landwirtschaftlicher Geräte 2) 31
  22. Güllekeller, soweit sie unter Stallgebäuden oder sonstigen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden liegen 162
  23. Schuppen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude 73
  24. Gewächshäuser 24.1 bis 1 500 m 3 Brutto-Rauminhalt 55 24.2 der 1 500 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 31 Bei Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen ist der Rohbauwert um 5 Prozent und bei Hochhäusern um 10 Prozent zu erhöhen. Bei Hallenbauten mit Kränen sind für den von Kranbahnen erfassten Hallenbereich 38 EUR/m 2 hinzuzurechnen. Die in der Tabelle angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln; dies gilt auch für Außenwandverkleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss. Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten der Rohbauwert anteilig zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen. Der nicht ausgebaute Dachraum eines Dachgeschosses ist, abweichend von DIN 277, nur mit einem Drittel seines Rauminhalts anzurechnen. 1) Gebäude, deren Außenwände überwiegend aus Beton, einschließlich Leicht- und Porenbeton, oder aus mehr als 17,5 cm dickem Mauerwerk bestehen. 2) Bei der Errechnung der Rohbauwerte werden unter den Gebäuden liegende Güllekeller nicht berücksichtigt. Red. Hinweis zur Geltungsdauer Außer Kraft am
  25. Oktober 2026 durch Nummer 2 Satz 2 des RdErl. vom
  26. März 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 113)

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.