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Anlage 4 KOVerm - Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 2

(zu § 2 Abs. 2 Satz 2) Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt. Nr. Gegenstand Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 1 2 3 1 Auskunftssystem Liegenschaftskataster 1.1 Registrierung und Nutzerverwaltung für das Auskunftssystem Liegenschaftskataster, je Vertrag und je Jahr nach Nr. 5.1 1.2 Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster 1.2.1 Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft 50,00 Euro 1.2.2 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte für die Abgabe an Dritte 30 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 1.2.3 AK5, AP2.5 oder AP10 für die Abgabe an Dritte, jeweils mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen 70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4 1.2.4 Vermessungsunterlagen für die Anfertigung einer Planunterlage 140,00 Euro 1.2.5 Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 1.2.6 Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 50,00 Euro 1.2.7 Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan 50,00 Euro 1.2.8 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung für die Erteilung von Auskünften daraus, zur Gewährung von Einsicht, für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1, für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 17 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1 10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 1.2.9 Präsentation der Liegenschaftsgrafik im abweichenden Maßstab zur eingeschränkten Verwendung 12 % der Gebühr nach Nr. 2.2 1.2.10 Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 1.2.11 Vermessungsunterlagen 1.2.11.1 für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage 125,00 Euro 1.2.11.2 für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage 70,00 Euro 1.2.11.3 für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO 50,00 Euro 2 Bereitstellung 2.1 Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft 90,00 Euro 2.2 AK5 für die Abgabe an Dritte im Zusammenhang mit der Anfertigung eines Lageplans nach Nr. 2.1.4 2.3 Vermessungsunterlagen für die Anfertigung einer Planunterlage 280,00 Euro 2.4 Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 2.5 Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 90,00 Euro 2.6 Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan 80,00 Euro 2.7 Liegenschaftsgrafik als Ergänzung zu einem Lageplan 20,00 Euro 2.8 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung für die Erteilung von Auskünften daraus, zur Gewährung von Einsicht, für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1, für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 17 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1 70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2 2.9 Vermessungsunterlagen 2.9.1 für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage 250,00 Euro 2.9.2 für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage 125,00 Euro 2.9.3 für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO 90,00 Euro

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.