1 des Staatsvertrages bei. Der Beitritt erfolgt vorbehaltlich der noch erforderlichen Zustimmung des Niedersächsischen Landtages.
3 Satz 4 des Staatsvertrages tritt an die Stelle des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalens das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
4 Satz 3 des Staatsvertrages werden die Satzung des Versorgungswerks in der bei Inkrafttreten der Regelung des Staatsvertrages für das Land Niedersachsen geltenden Fassung sowie anschließende Satzungsänderungen im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt gemacht.
4 Satz 4 des Staatsvertrages tritt an die Stelle der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen die Niedersächsische Staatskanzlei. Hannover, den 6. Mai 2025 Für das Land Niedersachsen Der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Olaf Lies
4 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 2 des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung der Erste und Zweite Teil des bayerischen Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beitritts Niedersachsens und dem damit verbundenen Inkrafttreten des Staatsvertrages in Niedersachsen geltenden Fassung als Anlage zu diesem Staatsvertrag bekannt gemacht.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.