In der Fassung der Bekanntmachung vom
- Juli 1998 (Nds. GVBl. S. 538 - VORIS 20470 02 02 00 000 -) Zuletzt geändert durch Verordnung vom
- August 2023 (Nds. GVBl. S. 180) Auf Grund des § 118 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) in der Fassung vom
- Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 19), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom
- Dezember 1997 (Nds. GVBl. S. 528), wird verordnet: Inhaltsübersicht
(1)§§ Erster Teil Wahl des Personalrats Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl Wahlvorstand, Wahlhelferinnen, Wahlhelfer 1 Bekanntmachungen des Wahlvorstandes 2 Feststellung der Zahl und der Zusammensetzung der Beschäftigten 3 Wählerverzeichnis 4 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis 5 Vorabstimmungen 6 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen und Geschlechter 7 Wahlausschreiben 8 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist 9 Inhalt der Wahlvorschläge 10 Sonstige Erfordernisse für Wahlvorschläge 11 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge 12 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen 13 Bezeichnung der Wahlvorschläge 14 Bekanntmachung der Wahlvorschläge 15 Sitzungsniederschriften 16 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe 17 Wahlhandlung 18 Briefwahl 19 Behandlung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen 20 Stimmabgabe in besonderen Fällen 21 Feststellung des Wahlergebnisses 22 Wahlniederschrift 23 Benachrichtigung der Gewählten 24 Bekanntmachung des Wahlergebnisses 25 Berichtigung des Wahlergebnisses, Einsprüche 26 Aufbewahrung der Wahlunterlagen 27 Verfahren bei Eintritt von Ersatzmitgliedern 28 Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl des Personalrats und der Gruppenvertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl oder der Mehrheitswahl Erster Unterabschnitt Wahlverfahren und Ermittlung des Wahlergebnisses bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl) Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe 29 Ermittlung der gewählten Gruppenvertretung bei Gruppenwahl, wenn die Gruppenvertretung aus mehreren Personen besteht 30 Ermittlung der gewählten Gruppenvertretung bei gemeinsamer Wahl, wenn die Gruppenvertretung aus mehreren Personen besteht 31 Ermittlung des Wahlergebnisses, wenn der Personalrat oder eine Gruppenvertretung nur aus einer Person besteht 32 Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren und Ermittlung des Wahlergebnisses bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl) Voraussetzungen für Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe 33 Ermittlung der Gewählten bei Mehrheitswahl 34 Dritter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung Vorbereitung und Durchführung der Wahl 35 Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrats Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats, Leitung der Wahl, Gleichzeitigkeit 36 Feststellung der Zahl und der Zusammensetzung der Beschäftigten, Wählerverzeichnis 37 Wahlausschreiben 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes, Sitzungsniederschriften 39 Stimmabgabe, Stimmzettel 40 Briefwahl bei nicht mehr als fünf Gruppenangehörigen 41 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses 42 Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrats Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Leitung der Wahl 43 Durchführung der Wahl nach Bezirken 44 Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrats Entsprechende Anwendung von Vorschriften 45 Fünfter Teil Wahl der Schulstufenvertretungen Wahlausschreiben 46 Sechster Teil Wahl des Referendarpersonalrats Vorbereitung und Durchführung der Wahl 47 Siebenter Teil Schlussvorschriften Berechnung von Fristen 48 In-Kraft-Treten, Aufhebung von Rechtsvorschriften 49
(1)Red. Anm.: Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.