01.01.2000 Anordnung über die Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen für die Beamten der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 17.04.1985 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1985 S.
- Anordnung über die Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen für die Beamten der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW.
- Nr. 3 gegenstandslos; Aufhebungsvorschrift. GV. NW. ausgegeben am
- Mai
- Vom
- April 1985
- Aufgrund der Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 2 zu den Besoldungsordnungen A und B - Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
- November 1980 (BGBl. I S. 2081), zuletzt geändert durch Gesetz vom
- Februar 1985 (BGBl. I S. 431), - in Verbindung mit § 8 Abs. 5 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
- März 1982 (GV. NW. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom
- Juni 1984 (GV. NW. S. 370), werden für die Beamten der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Innenminister folgende Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen festgesetzt: Grundamtsbezeichnung Zusatz 1.1 Für die ärztlichen Beamten Leitender Direktor Direktor Oberrat Rat Medizinal- 1.2 Für die Verwaltungsbeamten Direktor Oberrat Rat Oberamtsrat Amtsrat Amtmann Oberinspektor Inspektor Amtsinspektor Hauptsekretär Obersekretär Sekretär Assistent Verwaltungs-
- Bei den Amtsbezeichnungen mit der Grundamtsbezeichnung ,,Leitender Direktor" wird das Wort ,,Leitender", bei den Amtsbezeichnungen mit der Grundamtsbezeichnung ,,Oberrat" wird der Wortteil ,,Ober" vorangestellt. Die in den Nrn. 1.1 und 1.2 aufgeführten Grundamtsbezeichnungen mit dem jeweiligen Zusatz sind mit der Ergänzung ,,bei der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen" zu führen.
- Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang