01.01.2000 Bekanntmachung der vierten Satzung der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 'LfR' zur Festlegung von Verbreitungsgebieten für lokalen Hörfunk | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 26.01.1989 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1989 S.
- Bekanntmachung der vierten Satzung der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 'LfR' zur Festlegung von Verbreitungsgebieten für lokalen Hörfunk Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW.
- Vom
- Januar 1989 Aufgrund von § 31 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LRG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Januar 1988 (GV. NW. S. 6), geändert durch Gesetz vom
- Dezember 1988 (GV. NW. S. 494), erläßt die Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen die folgende Satzung: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Als Verbreitungsgebiete für lokale Hörfunkprogramme werden entsprechend dem gesetzlichen Regelfall des § 31 Abs. 1 Satz 2 LRG NW folgende Gebiete festgelegt:
- der Kreis Düren
- der Erftkreis
- der Kreis Euskirchen
- der Kreis Heinsberg
- der Hochsauerlandkreis
- der Kreis Siegen-Wittgenstein. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Abweichend vom gesetzlichen Regelfall wird folgendes Gebiet gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 LRG NW als Verbreitungsgebiet für ein lokales Hörfunkprogramm festgelegt: Das Gebiet der kreisfreien Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises als ein Verbreitungsgebiet. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten GV. NW. ausgegeben am
- Februar
- Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Der Direktor der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (LfR) Zum Textanfang