01.01.2000 Bekanntmachung der Zuständigkeitsvereinbarung über die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Unterführung der Sieg mit Abwasserkanälen | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 22.02.1983 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1983 S.
- Bekanntmachung der Zuständigkeitsvereinbarung über die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Unterführung der Sieg mit Abwasserkanälen Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW.
- Vom
- Februar 1983 Die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben am
- Dezember 1982/
- Januar 1983 die Zuständigkeitsvereinbarung über die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Unterführung der Sieg mit Abwasserkanälen geschlossen. Die Zuständigkeitsvereinbarung wird nachfolgend bekanntgemacht. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zuständigkeitsvereinbarung über die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Unterführung der Sieg mit Abwasserkanälen Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten in Mainz wird gemäß § 140 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
- Juli 1979 (GV. NW. S. 488), geändert durch Gesetz vom
- Dezember 1981 (GV. NW. S. 732), und § 101 Abs. 2 Satz 2 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vom
- August 1960 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch § 44 Abs. 3 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom
- November 1981 (GVBl. S. 247), vereinbart: Zuständige Behörde für die Erteilung der Genehmigung nach § 99 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und § 80 Abs. 1 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz zur Unterführung der Sieg im Rhein-Sieg-Kreis und im Landkreis Altenkirchen durch Verbindungssammler zu der Kläranlage der Abwassergruppe Hamm - Windeck - Wissen in der Gemarkung Windeck ist die Bezirksregierung Koblenz. Diese entscheidet im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten in Köln. Diese Vereinbarung tritt am
- April 1983 in Kraft. Düsseldorf, den
- Dezember 1982 Für das Land Nordrhein-Westfalen Namens des Ministerpräsidenten Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Hans Otto Bäumer Mainz, den
- Januar 1983 Für das Land Rheinland-Pfalz Der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten Otto Meyer Zum Textanfang