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01.01.2000 Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst

01.01.2000 Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 27.02.1995 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1995 S.

  1. Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten siehe hierzu auch Bek. d. Abkommens v.
  2. 1972 (SGV. NW. 205). Abschnitt II entfallen; Änderungsvorschrift. Abschnitt III entfallen; Übergangsregelungen, siehe GV. NW. 1995 S.
  3. Vom
  4. Februar 1995 Der Landtag hat in seiner Sitzung am
  5. März 1992 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie zugestimmt. Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht. Düsseldorf, den
  6. Februar 1995 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Johannes Rau Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein, das Land Thüringen schließen vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehendes Abkommen. Abschnitt I Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen treten dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom
  7. April 1972 bei. Abschnitt II Abschnitt III Abschnitt IV Inkrafttreten und Dauer
  8. Die Frist des Artikels 20 Abs. 1 beginnt mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens erneut zu laufen.
  9. Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom
  10. Januar 1992 in Kraft.
  11. Die Zustimmungserklärungen sind gegenüber dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben. Saarbrücken, den
  12. November 1991 Für die Bundesrepublik Deutschland Der Bundesminister des Innern Dr. Schäuble Für das Land Baden-Württemberg Der Innenminister Schlee Für den Freistaat Bayern Der Staatsminister des Innern Dr. Stoiber Für das Land Berlin Senator für Inneres Für den Regierenden Bürgermeister von Berlin Prof. Dr. Heckelmann Für das Land Brandenburg Der Minister des Innern Ziel Für die Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Inneres Sakuth Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Hackmann Für das Land Hessen Der Minister des Innern und für Europaangelegenheiten Dr. Günther Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Der Innenminister Kupfer Für das Land Niedersachsen Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Niedersächsisches Innenministerium Glogowski Für das Land Nordrhein-Westfalen Namens des Ministerpräsidenten Der Innenminister Dr. Schnoor Für das Land Rheinland-Pfalz In Vertretung des Ministerpräsidenten Zuber Für das Saarland Namens des Ministerpräsidenten Der Minister des Innern Läpple Freistaat Sachsen Der Staatsminister des Innern Eggert Für das Land Sachsen-Anhalt Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Der Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Perschau Für das Land Schleswig-Holstein Für den Ministerpräsidenten Prof. Dr. Bull Für das Land Thüringen Der Thüringer Innenminister Böck Zum Textanfang

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