← Deutschland

01.01.2000 Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,2. Änderung des

01.01.2000 Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,

  1. Änderung des Teilplanes 6/3 - Abbauflächen im Bereich von Kerpen, Horrem und Türnich sowie Umsiedlungsflächen für Habb | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 27.01.1968 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NRW. S. 1968 S.
  2. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,
  3. Änderung des Teilplanes 6/3 - Abbauflächen im Bereich von Kerpen, Horrem und Türnich sowie Umsiedlungsflächen für Habbelrath und Grefrath - (Erweiterung der Abbaufläche an der Zieselsmaarer Straße)" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW.
  4. SGV. NW.
  5. GV. NW. 1968 S.
  6. Vom
  7. Januar 1968 Der Teilplan ,,
  8. Änderung des Teilplanes 6/3 - Abbauflächen im Bereich von Kerpen, Horrem und Türnich sowie Umsiedlungsflächen für Habbelrath und Grefrath - (Erweiterung der Abbaufläche an der Zieselsmaarer Straße)" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist vom Braunkohlenausschuß am
  9. Mai 1967 aufgestellt worden. Der Originalplan hat mit dem Erläuterungstext in der Zeit vom
  10. August 1967 bis einschließlich
  11. September 1967 offengelegen. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln. Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom
  12. April 1950 (GS. NW. S. 450) erkläre ich den Teilplan hinsichtlich der neuen äußeren Begrenzungslinie der Sicherheitszone für die Abbaufläche mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung dieser Bekanntmachung für verbindlich. Die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Abbauflächen im Bereich von Kerpen, Horrem und Türnich sowie Umsiedlungsflächen für Habbelrath und Grefrath" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet vom
  13. Juni 1959 (GV. NW. 1959 S. 117) bleibt im übrigen in Kraft. Diese Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.