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01.01.2000 Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teil

01.01.2000 Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes Neurath- Frimmersdorf 'Restabschnitt' und des Teilplanes Westfeld Frimmersdorf im Rahmen | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 01.08.1959 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1959 S.

  1. Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes Neurath- Frimmersdorf 'Restabschnitt' und des Teilplanes Westfeld Frimmersdorf im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW.
  2. SGV. NW.
  3. GV. NW. ausgegeben am
  4. August
  5. Vom
  6. August 1959 Der Teilplan Neurath-Frimmersdorf und der Teilplan Westfeld Frimmersdorf des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet sind vom Braunkohlenausschuß aufgestellt worden. Der Teilplan Neurath-Frimmersdorf hat zur Einsicht für die Beteiligten vom
  7. September 1956 bis
  8. Oktober 1956 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am
  9. Januar 1957 beschlossen worden. Der Teilplan Westfeld Frimmersdorf hat vom
  10. März 1958 bis
  11. April 1958 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am
  12. Juli 1958 beschlossen worden. Die Teilpläne befinden sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln. Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom
  13. April 1950 (GS. NW. S. 450) erkläre ich
  14. den Restabschnitt aus dem Teilplan Neurath-Frimmersdorf, der durch die Verbindlichkeitserklärung vom
  15. Januar 1959 (GV. NW. S. 33) nicht schon erfaßt ist,
  16. den Teilplan Westfeld Frimmersdorf hinsichtlich der äußeren Grenze der Sicherheitszone und - soweit eine Sicherheitszone nicht geplant ist - hinsichtlich der Grenze der Abbau- und Aufhaldungsfläche mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung dieser Bekanntmachung für verbindlich. Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.