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01.01.2000 Bekanntmachung des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkei

01.01.2000 Bekanntmachung des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,

  1. Änderung des Teilplanes 6/3 - Abbauflächen im Bereich von Kerpen, Horrem | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 18.05.1965 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1965 S.
  2. Bekanntmachung des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,
  3. Änderung des Teilplanes 6/3 - Abbauflächen im Bereich von Kerpen, Horrem und Türnich sowie Umsiedlungsflächen für Habbelrath und Grefrath" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW.
  4. GV. NW. ausgegeben am
  5. Mai
  6. SGV. NW.
  7. Vom
  8. Mai 1965 Der Teilplan ,,
  9. Änderung des Teilplanes 6/3 - Abbauflächen im Bereich von Kerpen, Horrem und Türnich sowie Umsiedlungsflächen für Habbelrath und Grefrath" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist am
  10. Juni 1964 vom Braunkohlenausschuß aufgestellt worden und hat zur Einsicht für die Beteiligten in der Zeit vom
  11. Juli bis
  12. August 1964 offengelegen wurde am
  13. November 1964 beschlossen. Der Teil befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln. Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom
  14. April 1950 (GS. NW. S. 450) erkläre ich den Teilplan ,,
  15. Änderung des Teilplanes 6/3 - Abbauflächen im Bereich von Kerpen, Horrem und Türnich sowie Umsiedlungsflächen für Habbelrath und Grefrath" hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinie der Sicherheitszone für die Abbaufläche mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung dieser Bekanntmachung für verbindlich. Die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Abbauflächen im Bereich Kerpen, Horrem und Türnich sowie Umsiedlungsflächen für Habbelrath und Grefrath" vom
  16. Juni 1959 (GV. NW. S. 117) bleibt im übrigen in Kraft. Diese Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.