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01.01.2000 Bekanntmachung des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkei

01.01.2000 Bekanntmachung des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,

  1. Änderung des Teilplanes 2/1 - Neurath-Frimmersdorf - und
  2. Änderung des | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 28.11.1965 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1965 S.
  3. Bekanntmachung des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,
  4. Änderung des Teilplanes 2/1 - Neurath-Frimmersdorf - und
  5. Änderung des Teilplanes 3/1 - Königshoven-Bedburg - (Erweiterung der Abbaufläche bei Buchholz)" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW.
  6. GV. NW. ausgegeben am
  7. Dezember
  8. SGV. NW.
  9. SGV. NW.
  10. SGV. NW.
  11. SGV. NW.
  12. Vom
  13. November 1965 Der Teilplan ,,
  14. Änderung des Teilplanes 2/1 - Neurath-Frimmersdorf - und
  15. Änderung des Teilplanes 3/1 - Königshoven-Bedburg - (Erweiterung der Abbaufläche bei Buchholz)" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist am
  16. November 1964 vom Braunkohlenausschuß aufgestellt worden und hat in der Zeit vom
  17. Januar 1965 bis
  18. Februar 1965 zur Einsicht für die Beteiligten offengelegen. Vorgebrachte Einwendungen wurden wieder zurückgezogen. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln. Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom
  19. April 1950 (GS. NW. S. 450) erkläre ich den Teilplan hinsichtlich der neuen äußeren Begrenzung der Sicherheitszone der Abbaufläche mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung dieser Bekanntmachung für verbindlich Die Verbindlichkeitserklärungen folgender Teilpläne bleiben im übrigen in Kraft:
  20. Der Teilplan ,,Neurath-Frimmersdorf", durch Bekanntmachung vom
  21. Januar 1959 (GV. NW. S. 33) für verbindlich erklärt,
  22. Der Teilplan ,,Neurath-Frimmersdorf" (Restabschnitt) und der Teilplan ,,Westfeld-Frimmersdorf", durch Bekanntmachung vom
  23. August 1959 (GV. NW. S. 133) für verbindlich erklärt,
  24. Der Teilplan ,,Königshoven-Bedburg", durch Bekanntmachung vom
  25. August 1956 (GV. NW. S. 263) für verbindlich erklärt,
  26. Der Teilplan ,,
  27. Änderung des Teilplanes Königshoven-Bedburg", durch Bekanntmachung vom
  28. Juli 1964 (GV. NW. S. 264) für verbindlich erklärt. Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.