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01.01.2000 Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 | RECHT.NRW.DE

01.01.2000 Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom

  1. Februar 1978 | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 18.06.1992 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1992 S.
  2. Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom
  3. Februar 1978 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Bekanntmachung vom
  4. 1979 (SGV. NW. 223). Vom
  5. Juni 1992 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat dem am
  6. Dezember 1991 in Bonn unterzeichneten Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom
  7. Februar 1978 in seiner Sitzung am
  8. Mai 1992 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht. Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem Artikel III wird gesondert bekanntgemacht. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen STAATSVERTRAG über die Änderung des STAATSVERTRAGES ÜBER DAS FERNUNTERRICHTSWESEN vom
  9. Februar 1978 Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und das Land Thüringen schließen folgenden Staatsvertrag: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Artikel I Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen treten dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom
  10. Februar 1978 bei. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Artikel II Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Bis zur Durchführung eines gesamtdeutschen Länderfinanzausgleichs gilt für die in Art. 14 Abs. 2 genannte Erstattung der Fehlbeträge folgende Regelung: Der Zuschußbedarf für die Zentralstelle wird von den alten Ländern nach dem bisherigen Königsteiner Schlüssel getragen. Eine Beteiligung der neuen Länder an der Grundfinanzierung der Zentralstelle erfolgt nicht. Der durch die Ausdehnung des Aufgabenbereiches auf die neuen Länder und den östlichen Teil Berlins bedingte Zuschußbedarf (beitrittsbedingter Bedarf) wird von den neuen Ländern und Berlin allein getragen. Die Aufteilung des gemeinsamen Zuschusses wird in dem Haushaltsplan ausgewiesen. Der von den neuen Ländern und Berlin aufzubringende Anteil wird nach der Bevölkerungszahl umgelegt. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Artikel III Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten s. hierzu Bek. v.
  11. 1994 (GV. NW. S. 76). Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tage des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den Ländern ausgefertigten Ratifizierungsurkunden bei dem Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt wird. Bonn, den
  12. Dezember 1991 Für das Land Baden-Württemberg Erwin Teufel Für den Freistaat Bayern Dr. Berghofer-Weichner Für das Land Berlin Eberhard Diepgen Für das Land Brandenburg Manfred Stolpe Für die Freie Hansestadt Bremen Klaus Wedemeier Für die Freie und Hansestadt Hamburg Voscherau Für das Land Hessen Hans Eichel Für das Land Mecklenburg-Vorpommern A. Gomolka Für das Land Niedersachsen Gerhard Schröder Für das Land Nordrhein-Westfalen Herbert Schnoor Für das Land Rheinland-Pfalz Scharping Für das Saarland Hans Kasper Für den Freistaat Sachsen Kurt Biedenkopf Für das Land Sachsen-Anhalt Werner Münch Für das Land Schleswig-Holstein Björn Engholm Für das Land Thüringen Duchac Zum Textanfang

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