01.01.2000 Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom
- Juli/
- September 1970 Nieders. GVBl. 1971 S. 37 und GV. NW. 1971 S. 330 - über Aufgaben und Z | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 18.07.1974 Fassung Gültig ab 01.01.2000 1 Anlage Änderungshistorie Anlagen Anlage 1 (Anlage.(Karte).) Anlage.(Karte). (PDF) Nicht barrierefrei Änderungshistorie GV. NW. 1974 S.
- Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom
- Juli/
- September 1970 Nieders. GVBl. 1971 S. 37 und GV. NW. 1971 S. 330 - über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
- Juli 1974 Der Landtag hat in seiner Sitzung am
- Juni 1974 gem. Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom
- Juli/
- September 1970 - Nieders. GVBl. 1971 S. 37 und GV. NW. 1971 S. 330 - über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken vom
- Februar/
- März 1974 zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Änderung und Ergänzung des Staatsvertrages vom
- Juli/
- September 1970 - Nieders. GVBl. 1971 S. 37 und GV. NW. 1971 S. 330 - über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken. Das Land Niedersachsen - nachstehend mit ,,Niedersachsen" bezeichnet - und das Land Nordrhein-Westfalen - nachstehend mit ,,Nordrhein-Westfalen" bezeichnet - schließen folgenden Staatsvertrag: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Änderung ist in den Staatsvertrag v.
- Juli/
- September 1970 (Bek. v.
- 1971/SGV. NW. 101) eingearbeitet worden. § 1 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b des Staatsvertrages vom
- Juli/
- September 1970 wird wie folgt gefaßt: ,,b) die auf niedersächsischem Gebiet (Gemeinde Gaste) belegene Teilstrecke der Bundesautobahn Niederlande-Bad Oeynhausen (A 64) von der Landesgrenze bei km 42,235 bis zum ostwärtigen Ende der Anschlußstelle Hasbergen/Gaste bei km 43,200." Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Zuständigkeiten der Straßenbaubehörden Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren
(1)Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen übertragen und übernehmen gegenseitig die sich aus Artikel 90 des Grundgesetzes und den hierzu erlassenen sowie künftigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergebenden Aufgaben und Befugnisse der Straßenbaubehörden auf der in dem beigefügten Lageplan gekennzeichneten und im nachfolgenden Absatz 2 aufgeführten Bundesautobahnstrecke zur Ausübung.
(2)Nordrhein-Westfalen überträgt und Niedersachsen übernimmt die in dem Lageplan grün gekennzeichnete Bundesautobahnstrecke. Das ist: die auf nordrhein-westfälischem Gebiet (Gemeinde Rödinghausen) liegende Teilstrecke der Bundesautobahn Niederlande-Bad Oeynhausen (A 64) von der Landesgrenze bei km 79,902 bis zum östlichen Flügelmauerende der Brücke im Bereich der Anschlußstelle Rödinghausen bei km 80,
- Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren § 1 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 2 bis 4 des Staatsvertrages vom
- Juli/
- September 1970 gelten entsprechend. Hannover, den
- März 1974 Für das Land Niedersachsen: Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten Greulich Düsseldorf, den
- Februar 1974 Für das Land Nordrhein-Westfalen: Namens des Ministerpräsidenten Der Minister für Wirtschaft Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Riemer Zum Textanfang