01.01.2000 Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Feststellung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lemförde" | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2000 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 29.06.1998 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NW. 1998 S.
- Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Feststellung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lemförde" Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom
- Juni 1998 Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am
- Mai 1998/ 12 Juni 1998 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Alte Amt Lehmförde" geschlossen Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht. Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen In Vertretung F r i e d r i c h Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lehmförde" Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch den Ministerpräsidenten dieser vertreten durch die Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft und dem Land Niedersachsen vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch das Niedersächsische Umweltministerium wird gem. § 140 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Juni 1995 (GV. NW. S. 926) und gem. § 170 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom
- März 1998 (Nds. GVBl. S. 347) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Altes Amt Lemförde" im Bereich der Gemeinde Stemwede, Landkreis Minden-Lübbecke, Regierungsbezirk Detmold, ist die Bezirkregierung Hannover. Diese handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Detmold, soweit sich das Vorhaben auf die Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Dieses Verwaltungsabkommen tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterzeichnung in Kraft. Düsseldorf, den
- Mai 1998 Für das Land Nordrhein-Westfalen Namens des Ministerpräsidenten Die Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Bärbel H ö h n Hannover, den
- Juni 1998 Für das Land Niedersachsen Niedersächsisches Umweltministerium Wolfgang J ü t t n e r Zum Textanfang