01.01.2002 Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät über die Ausgliederung des operativen Geschäftes der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät | RECHT.NRW.DE Direkt zum Inhalt Inhaltsverzeichnis Aus Weitere Funktionen Inhaltsverzeichnis Text durchsuchen LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassungen vom 01.01.2002 (aktuelle Seite) Weitere Funktionen Dokument ausdrucken Dokument herunterladen Link zur aktuellsten Fassung Link zu dieser Fassung Stammnorm Ausfertigungsdatum 19.11.2001 Fassung Gültig ab 01.01.2002 Änderungshistorie Änderungshistorie GV. NRW. 2001 S. 789 . Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät über die Ausgliederung des operativen Geschäftes der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 19. November 2001 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Gegenstand Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren
(1)Das operative Geschäft der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät mit Ausnahme des aktiven Rückversicherungsgeschäfts wird auf die Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft ausgegliedert.
(2)Die Westfälische Provinzial-Feuersozietät hält die Aktien der Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Durchführung der Ausgliederung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Die Organe der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät führen die zum Vollzug der Ausgliederung des operativen Geschäfts erforderlichen Schritte entsprechend ihren Zuständigkeiten durch. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Bekanntmachung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Satzung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 4 In-Kraft-Treten Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Genehmigt. Düsseldorf, den 19. November 2001 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag Dr. Siegel Ausgefertigt. Münster, den 20. November 2001 Schäfer Dr. Winkler de Backere Zum Textanfang