Anordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen für die Beamtinnen und Beamten bei den Körperschaften unter Aufsicht des Landes im Geschäftsbereich des für den Bereich Soziales zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen Vom
- November 2014 ( Fn 1 ) Auf Grund der Nummer 1 Absatz 2 der Vorbemerkungen zu Anlage I des Übergeleiteten Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
- Mai 2013 (GV. NRW. S. 234) und des § 8 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Februar 2005 (GV. NRW. S. 154) werden die Amtsbezeichnungen für die Beamten bei den Körperschaften unter Aufsicht des Landes im Geschäftsbereich des für den Bereich Soziales zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Inneres und Kommunales wie folgt festgesetzt:
- Amtsbezeichnungen für die Mitglieder der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen: Erste Direktorin oder Erster Direktor - für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Geschäftsführung Direktorin oder Direktor - für die anderen Mitglieder der Geschäftsführung.
- Amtsbezeichnungen für die Geschäftsführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen: Direktorin oder Direktor der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - für die Stellvertreterin oder den Stellvertreter.
- Amtsbezeichnungen für die Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes: Abteilungsdirektorin oder Abteilungsdirektor als Leiterin oder Leiter großer und bedeutender Abteilungen oder als Leiterin oder Leiter des vertrauensärztlichen Dienstes oder als Leiterin oder Leiter des ärztlichen Dienstes eines Rentenversicherungsträgers Leitende Verwaltungsdirektorin oder Leitender Verwaltungsdirektor Leitende Baudirektorin oder Leitender Baudirektor Leitende Medizinaldirektorin oder Leitender Medizinaldirektor Verwaltungsdirektorin oder Verwaltungsdirektor Baudirektorin oder Baudirektor Medizinaldirektorin oder Medizinaldirektor Oberverwaltungsrätin oder Oberverwaltungsrat Oberbaurätin oder Oberbaurat Obermedizinalrätin oder Obermedizinalrat Verwaltungsrätin oder Verwaltungsrat Baurätin oder Baurat Medizinalrätin oder Medizinalrat
- Amtsbezeichnungen für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und mittleren Dienstes: Verwaltungsoberamtsrätin oder Verwaltungsoberamtsrat Verwaltungsamtsrätin oder Verwaltungsamtsrat Verwaltungsamtfrau oder Verwaltungsamtmann Verwaltungsoberinspektorin oder Verwaltungsoberinspektor Verwaltungsinspektorin oder Verwaltungsinspektor Verwaltungsamtsinspektorin oder Verwaltungsamtsinspektor Verwaltungshauptsekretärin oder Verwaltungshauptsekretär Verwaltungsobersekretärin oder Verwaltungsobersekretär Verwaltungssekretärin oder Verwaltungssekretär
- Diese Anordnung tritt am
- Januar 2015 in Kraft. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fn 1 In Kraft getreten am
- Januar 2015 (GV. NRW. 2014 S. 846). Aufgehoben am
- Oktober 2021 ( MBl . NRW. S. 810).